UVEK legt Kapitalkostensätze für Förderinstrumente für erneuerbare Energien für das Jahr 2023 fest

Bern, 02.03.2023 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) legt den nominalen WACC, den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen in Produktionsanlagen, die erneuerbare Energie nutzen, für das Jahr 2023 fest.

Mit den Förderinstrumenten (Marktprämien, Investitionsbeiträge) im Energiegesetz werden in der Schweiz Produktionsanlagen unterstützt, die erneuerbare Energie nutzen. Für das Kapital, das in solchen Anlagen gebunden ist oder in neue Anlagen investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine Verzinsung, die bei der Berechnung der Förderbeiträge berücksichtigt werden muss. Diese wird in einem durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatz festgesetzt, dem so genannten WACC (Weighted Average Cost of Capital). Aufgrund der in der Energieförderungsverordnung festgelegten Berechnungsmethode und nach Konsultation der ElCom, des SECO, des Preisüberwachers und weiterer interessierter Bundesstellen setzt das UVEK den nominalen WACC 2023 folgendermassen fest:

Marktprämien Grosswasserkraft für Fördergesuche im Jahr 2022: 5,23% (Vorjahr 4,98%)
Investitionsbeiträge Wasserkraft für Fördergesuche im Jahr 2023: 5,23% (Vorjahr 4,98%)
Investitionsbeiträge Biomasse für Fördergesuche im Jahr 2023: 5,23% (Vorjahr 4,53%)
Investitionsbeiträge Geothermie für Fördergesuche im Jahr 2023: 5,69% (Vorjahr 5,44%)
Einmalvergütung Photovoltaik Grossanlagen (Art. 71a Energiegesetz) für Fördergesuche im Jahr 2023: 5,23% (neu)
Investitionsbeiträge Windkraftanlagen für Fördergesuche im Jahr 2023: 5,46% (neu)

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