Pandemien

Gemäss Arbeitsgesetz ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle nötigen Massnahmen seiner Arbeitnehmenden zum Schutz vor Infektionen durch Mikroorganismen zu treffen. Für KMU bietet sich dazu insbesondere die Verwendung eines Pandemieplans an.

Art. 6 des Arbeitsgesetzes sieht vor, dass Arbeitgeber alle Massnahmen zu treffen hat, die erfahrungsgemäss zum Schutz der Gesundheit aller Arbeitnehmenden nötig sind, wenn sie nach dem aktuellen Stand der Technik und den Verhältnissen des Betriebes nach anwendbar sind. EIT.swiss hat basierend auf den Unterlagen des Bundesamts für Gesundheit BAG und dem Staatssekretariat für Wirtschaft einen Pandemieplan erstellt, der es ihnen ermöglicht, die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und die Kontinuität der betrieblichen Kernfunktionen des Betriebs sicherzustellen. Das Dokument enthält Empfehlungen zur Ausgestaltung eines betrieblichen Kontinuitätsmanagements.

Weiter hat EIT.swiss im Rahmen der Covid-19-Pandemie Verhaltens- und Hygieneregeln im Betrieb und Service für Mitarbeitende der Elektrobranche veröffentlicht. Ausserdem wurde ein Musterschutzkonzept für Elektrobetriebe mit Verkaufsläden erstellt. Es beschreibt die Mindestanforderungen an Verkaufsläden nach weitgehenden Öffnung der Wirtschaft.