Revision HBB

Unter dem Namen Revision HBB starteten die Delegierten von EIT.swiss im November 2023 ein neues Revisionsprojekt. Im Rahmen dieses Projekts soll die Ausrichtung der bestehenden Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen überprüft und wo nötig weiterentwickelt werden. Gleichzeitig sollen Anschlussmöglichkeiten für die Grundbildung Gebäudeinformatiker:in EFZ erarbeitet werden.

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zum Stand des Projekts Revision HBB.

Aktuelles aus dem Projekt

23.11.2023: Die Delegierten gaben grünes Licht für die Weiterentwicklung der höheren Berufsbildung

An der Delegiertenversammlung vom 23. November 2023 in Luzern gaben die Delegierten mit der Genehmigung des Projektauftrags grünes Licht für das Projekt Revision HBB. Startpunkt aller Revisionsprojekte im Bildungsbereich ist einen Branchenumfrage. Neben den Mitgliedern von EIT.swiss werden dazu auch andere Branchenangehörige eingeladen. Die Umfrage wird im ersten Quartal 2024 gestartet.

Projektorganisation

Auftraggeber: Mitglieder der Delegiertenversammlung
Lenkungsausschuss: tbd (Mitglieder des Vorstands)
Steuergruppe: Kommission für Qualitätssicherung
Projektleitung: Martin Steiger
Projektoffice: tbd

Phasen des Projekts

Phase 0-1: Vorabklärungen, Projektbeginn und Subventionsgesuch

Die erste Phase besteht aus vier Elementen. Dazu gehört unter anderem die zwingend erforderliche Kontaktaufnahme mit dem SBFI, die konkrete Projektvorbereitung (inkl. Umfragen), die Kick-Off Sitzung und die Einreichung des Subventionsgesuchs.

Phase 2: Qualifikationsprofil

In dieser Phase werden im Rahmen mehrerer Workshops die Qualifikationsprofile entwickelt. Sie sind die Grundlage für die Erarbeitung der Prüfungsordnungen und der Wegleitung. Die Qualifikationsprofile bestehen aus den Handlungskompetenzen, dem Anforderungsniveau und dem Berufsbild.

Phase 3: Prüfungsordnung und Wegleitung

In der Phase 3 geht es um die Umsetzung resp. Konkretisierung der Resultate der Phase 2, mit anderen Worten um die Erarbeitung der Prüfungsordnungen und Wegleitungen. Die Prüfungsordnungen enthalten rechtsetzende Bestimmungen. Sie sind deshalb vom SBFI zu genehmigen. In den Wegleitungen werden die Prüfungsordnungen präzisiert. Die Dokumente werden von der Trägerschaft resp. der Kommission für Qualitätssicherung erlassen.

Phase 4: Ausschreibung und Genehmigung

Durch die Ausschreibung im Bundesblatt erhalten interessierte Kreise 30 Tage Zeit, gegen die Prüfungsordnungen Einsprache zu erheben. Danach erfolgt die Genehmigung der Prüfungsordnungen durch das SBFI. Arbeiten für die effektive Implementierung sind während dieser Phase abzuschliessen.