Neuer GAV 2026–2029

Am 1. Januar 2026 tritt der Gesamtarbeitsvertrag der Schweizer Elektrobranche in Kraft. Der Vertrag ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und EIT.swiss und wurde von den Delegierten von EIT.swiss am 17. September 2025 genehmigt. Er gilt für alle Mitglieder von EIT.swiss.

Die Paritätische Landeskommission hat in ihrer Sitzung vom 14. Oktober 2025 gemäss Art. 8.8 c) des Gesamtarbeitsvertrages 2020–2023 der Schweizer Elektrobranche (GAV) eine Lohnerhöhung von insgesamt 0,2 % bzw. mindestens CHF 50 beschlossen, gültig ab 1. Januar 2026.

Anspruch auf diese generelle Lohnerhöhung der Effektivlöhne per 1. Januar 2026 haben nur Mitarbeitende, die vor dem 1. Oktober 2025 beim gleichen Arbeitgeber angestellt waren. Mitarbeitende, die ihren Arbeitsvertrag ab dem 1. Oktober 2025 oder später begonnen haben, sind von dieser generellen Lohnerhöhung ausgeschlossen.