Häufig gestellte Fragen zur Modifizierung der Prüfungsordnungen

Die Prüfungsordnungen und Wegleitungen der Höheren Berufsbildung von EIT.swiss werden auf den 01.01.2026 angepasst. In diesem Zusammenhang treten wiederholt ähnliche Fragen auf. Im nachfolgenden FAQ finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen. 

Was hat geändert?

Die Modifikationen der Prüfungsordnungen und Wegleitungen sind farblich markiert. Alle Anpassungen auf den 01.01.2026 sind in den Dokumenten gelb hervorgehoben. 

Leistungsniveaus

Durch die Modifikationen der Prüfungsordnungen und Wegleitungen wurden die Leistungsniveaus nicht verändert. Um die Verständlichkeit zu erhöhen, wurden die Inhalte in den Lernfeldern präziser beschrieben. Vereinzelt wurden Inhalte aufgrund des technologischen Fortschritts ergänzt (z. B. E-Mobilität, Photovoltaik). Auch hier sind alle Ergänzungen gelb markiert. 

NQR / ISCED Einstufung

Diese bleiben mit der Modifikation per 01.01.2026 unverändert, da sich die Leistungsniveaus nicht verändert haben. Die Einführung von Titelzusätzen wie «Professional Bachelor» oder «Professional Master» wird durch die Modifikationen nicht beeinflusst. 

Reduktion der Prüfungsdauer auf 60 Min.

Die Fachkompetenzen und die Ausrichtung der Prüfungen bleiben gleich. Es steht jedoch neu weniger Zeit für die Überprüfung der Kompetenzen zur Verfügung. Nach wie vor müssen die Kandidierenden alle in der Wegleitung aufgeführten Kompetenzen beherrschen. 

Wo finde ich die AVOR?

Das bisher «angeleitete» Einlesen entfällt. Die Arbeitsvorbereitung (AVOR) auf das entsprechende Fachgespräch wird mindestens sieben Arbeitstage vor dem Prüfungsdatum auf der Prüfungsplattform (Tocco) der Höheren Berufsbildung aufgeschaltet.  Bitte beachten Sie: Die Kandidierenden sind für die rechtzeitige Vorbereitung selbst verantwortlich.  

Prüfungsniveau

Die Modifikationen der Prüfungsordnungen und Wegleitungen per 01.01.2026 beziehen sich mehrheitlich auf den Prüfungsablauf, z. B. auf die mündliche Prüfungszeit, die vorgelagerte AVOR oder die neue Form der Diplomarbeit. 
Wichtig: Das Prüfungsniveau sowie die geforderten Kompetenzen bleiben unverändert und müssen weiterhin vollständig nachgewiesen werden können. 

Modulabschlüsse und Prüfungswiederholungen

Die Modifikationen der Prüfungsordnungen und Wegleitungen per 01.01.2026 haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Modulabschlüsse oder auf die Anzahl der Prüfungswiederholungen, da es sich nicht um neue Reglemente handelt. 

Gültigkeit der eingereichten Disposition HFP

Kandidierende, die bereits eine Zulassung zur Höheren Fachprüfung erhalten haben, haben mit ihrer Anmeldung eine Disposition eingereicht. Diese bleibt weiterhin gültig und muss nicht erneut eingereicht werden. Die bisher eingereichte Disposition wird als gleichwertig zur Beschreibung des Praxisprojekts anerkannt.  

Kandidatinnen und Kandidaten, die noch keine Zulassung erhalten haben, jedoch bereits eine Disposition eingereicht oder erstellt haben, können diese durch den Beschrieb zum Praxisprojekts ersetzen. Beide Varianten werden bis auf Weiteres gleichwertig akzeptiert. Kandidatinnen und Kandidaten, die sich aktuell für eine Prüfung anmelden, werden nach den neuen Prüfungsordnungen 2026 sowie den dazugehörenden Wegleitungen geprüft. 

Praxisprojekt HFP

Die bisherige, schriftliche Diplomarbeit (HFPEL und HFPPL) wird durch ein Praxisprojekt ersetzt. Der Anmeldung zur Höheren Fachprüfung ist die Beschreibung zum Praxisprojekt beizulegen. Die Beschreibung zum Praxisprojekt wird überprüft, dessen Genehmigung ist für die Prüfungszulassung zwingend erforderlich. Die Beschreibung zum Praxisprojekt wird jedoch nicht bewertet. Die Vorlage ist im Download-Bereich zu finden.     

Fachgespräch zum Praxisprojekt HFP

Die Kandidierenden präsentieren ihre Lösungen und vertreten diese im Fachgespräch. Für die Präsentation stehen dem Kandidierenden maximal zehn Minuten zur Verfügung, unmittelbar danach startet das Fachgespräch. Dabei werden ihre Fach- und Vernetzungskompetenz zu weiteren Themen geprüft. 

Kompetenzen Praxisprojekt HFP

Mit der Ausschreibung werden mehrere zur Auswahl stehende Themen / Aufgabenstellungen unter Downloads Themenwahl Praxisprojekt HFP veröffentlicht. Die Kandidierenden wählen mindestes zwei dieser Themen aus und bearbeiten sie im Rahmen eines Praxisprojekts in ihrem Berufsumfeld.  

Welche Rolle haben die Schulen im Praxisprojekt HFP

Bisher haben die Schulen die Erstellung der Disposition eng begleitet – dies war in der Wegleitung so festgelegt. Gemäss Vorgaben des SBFI darf diese Begleitung nun nicht mehr in der Prüfungsordnung oder Wegleitung verankert werden.

Die Schulen überprüfen weiterhin die Korrektheit und Vollständigkeit des Beschriebs zum Praxisprojekt und bestätigen dies mit ihrer Unterschrift. Die Bestätigung der Schule wird durch die Kandidierenden mit der Beschreibung zum Praxisprojekt der Prüfungsanmeldung beigelegt. Die Verantwortung für die Beschreibung zum Praxisprojekt und für die Prüfungsanmeldung liegt nach wie vor beim Kandidaten.   

Anpassung Praxisprüfung PXP

Die Anpassung der Praxisprüfung ist ebenfalls vorgesehen, setzt jedoch eine Änderung der Verordnung auf Bundesebene voraus. Die angepasste Verordnung und die Prüfungsordnung / Wegleitung tritt voraussichtlich am 01.07.2026 in Kraft.

Gültigkeit der eingereichten Disposition HFP
Kandidierende, die bereits eine Zulassung zur Höheren Fachprüfung erhalten haben, haben mit ihrer Anmeldung eine Disposition eingereicht. Diese bleibt weiterhin gültig und muss nicht erneut eingereicht werden. Die bisher eingereichte Disposition wird als gleichwertig zur Beschreibung des Praxisprojekts anerkannt.  

Kandidatinnen und Kandidaten, die noch keine Zulassung erhalten haben, jedoch bereits eine Disposition eingereicht oder erstellt haben, können diese durch den Beschrieb zum Praxisprojekts ersetzen. Beide Varianten werden bis auf Weiteres gleichwertig akzeptiert. Kandidatinnen und Kandidaten, die sich aktuell für eine Prüfung anmelden, werden nach den neuen Prüfungsordnungen 2026 sowie den dazugehörenden Wegleitungen geprüft. Somit müssen diese Kandidierenden keine Diplomarbeit (nach Prüfungsordnung und Wegleitung, gültig bis 31.12.2025) einreichen.