Häufig gestellte Fragen zu den Prüfungen der Höheren Berufsbildung

Die Prüfungsordnungen und Wegleitungen der Höheren Berufsbildung von EIT.swiss wurden auf den 01.01.2026 angepasst. In diesem Zusammenhang treten wiederholt ähnliche Fragen auf. Im nachfolgenden FAQ finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen. 

Was hat geändert?

Die Anpassungen der Prüfungsordnungen und Wegleitungen sind farblich markiert. Alle Anpassungen auf den 01.01.2026 sind in den Dokumenten gelb hervorgehoben. 

Leistungsniveaus

Durch die Anpassungen der Prüfungsordnungen und Wegleitungen wurden die Leistungsniveaus nicht verändert. Um die Verständlichkeit zu erhöhen, wurden die Inhalte in den Lernfeldern präziser beschrieben. Vereinzelt wurden Inhalte aufgrund des technologischen Fortschritts ergänzt (z. B. E-Mobilität, Photovoltaik). Auch hier sind alle Ergänzungen gelb markiert. 

NQR / ISCED Einstufung

Diese bleiben mit der Änderung per 01.01.2026 gleich, da sich die Leistungsniveaus nicht verändert haben. Die Einführung von Titelzusätzen wie «Professional Bachelor» oder «Professional Master» wird nicht beeinflusst (Einführung voraussichtlich ab Herbst 2026 bzw. Winter 2027). 

Reduktion der Prüfungsdauer auf 60 Min.

Die Fachkompetenzen und die Ausrichtung der Prüfungen bleiben unverändert. Die Auswahl der Kompetenzen, die in einer Prüfung bewertet werden, wurde präzisiert und kann je nach Hauptfokus der Prüfungsaufgabe variieren. Für das Fachgespräch steht insgesamt zwar weniger Zeit zur Verfügung, die geprüften Kompetenzen werden jedoch mindestens in derselben Tiefe beurteilt wie vor der Anpassung. Nach wie vor müssen die Kandidierenden alle in der Wegleitung aufgeführten Kompetenzen beherrschen. 

Wo finde ich die AVOR?

Spätestens sieben Arbeitstage vor der Prüfung steht den Kandidierenden auf der Prüfungsplattform Tocco unter «Prüfungsdokumente» die Aufgabenstellung zur Prüfungsvorbereitung zur Verfügung. 

Die Kandidierenden sind selbst dafür verantwortlich, sich rechtzeitig vorzubereiten. Alle Fragen, die während der Prüfungsvorbereitung aufkommen, sollten sich durch sorgfältiges Lesen, sowie anhand der ergänzenden Informationen auf EIT.swiss und der Prüfungsplattform Tocco unter «Allgemeine Dokumente» selbst beantworten. Sind Angaben in der Aufgabenstellung unklar, dürfen begründete Annahmen getroffen werden. 

Prüfungsniveau

Die Modifikationen der Prüfungsordnungen und Wegleitungen per 01.01.2026 beziehen sich mehrheitlich auf den Prüfungsablauf, z. B. auf die mündliche Prüfungszeit, die vorgelagerte AVOR oder die neue Form der Diplomarbeit. 
Wichtig: Das Prüfungsniveau sowie die geforderten Kompetenzen bleiben unverändert und müssen weiterhin vollständig nachgewiesen werden können. 

Modulabschlüsse und Prüfungswiederholungen

Die Modifikationen der Prüfungsordnungen und Wegleitungen per 01.01.2026 haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Modulabschlüsse oder auf die Anzahl der Prüfungswiederholungen, da es sich nicht um neue Reglemente handelt. 

Ablauf Fachgespräch

Alle Prüfungen bei der Höheren Berufsbildung bei EIT.swiss folgen demselben Grundprinzip. Leichte Unterschiede bestehen lediglich bei den Prüfungsteilen MEK, PRP sowie der Berufsprüfung GA. Jeder Prüfungsteil besteht aus einem vorbereitenden Element und dem anschliessenden Fachgespräch. Bei MEK und PRP dient der Praktikumsbericht bzw. die Beschreibung zum Praxisprojekt als Grundlage, bei allen übrigen Prüfungsteilen ist es die Prüfungsaufgabe, welche spätestens sieben Arbeitstage vor der Prüfung auf Tocco aufgeschaltet wird. 

  • Ablauf Prüfungsteile FLA, PRF, PLF, TEK, FST: Das Fachgespräch beginnt mit einer maximal siebenminütigen Präsentation der Vorbereitung gemäss Aufgabenstellung. Präsentationsunterlagen müssen spätestens 24 Stunden vorher als PDF auf Tocco hochgeladen werden (persönliche Notizen ausgenommen). Nicht vorgängig hochgeladene Unterlagen müssen während des Fachgesprächs hochgeladen werden, was zu einem Zeitverlust zulasten der Kandidierenden führt. Anschliessend vertiefen die Prüfungsexpertinnen und -experten die Themen und prüfen die vernetzten Kompetenzen. 

  • Ablauf MEK: Das Fachgespräch startet mit Fragen zu Ihrem Praktikumsbericht (Ablauf, Messresultate, Mängel sowie relevante Normen und Gesetze der Elektrokontrolle). Danach werden Ihre Kenntnisse in Messtechnik und Elektrotechnik anhand von Messungen am Messmodell überprüft. Jedes Messresultat muss elektrotechnisch begründet werden können. 

  • Ablauf PRP: Das Fachgespräch beginnt mit einer maximal zehnminütigen Präsentation des Praxisprojektes. Anschliessend folgen Fragen zum Projekt. Danach werden ein oder mehrere Vernetzungs- und weiterführende Themen gemäss Wegleitung behandelt. 

Präsentationen und Vorstellungen Fachgespräch

Für allfällige Präsentationen sind die Kandidierenden selbst verantwortlich. Jeder Prüfungsraum ist mit einem Bildschirm mit USB-C- und HDMI-Anschluss ausgestattet. Der Bildschirm vor Ort darf für Vorstellungen und Präsentationen genutzt werden, ist jedoch nicht obligatorisch.  

Sämtliche Inhalte, die im Fachgespräch präsentiert werden, müssen vorgängig als PDF auf der Prüfungsplattform Tocco hochgeladen werden (der entsprechende Link wird den Kandidierenden per E-Mail zugestellt).  

Auch Unterlagen, die in Papierform gezeigt werden, müssen vor dem Fachgespräch als PDF auf Tocco abgelegt sein.  

Für die Präsentation bei PRP sind 8 - 10 Minuten vorgesehen, für alle anderen Prüfungsteile maximal 7 Minuten.  

Tipp: Man rechnet bei Präsentationen mit rund 100 Wörter pro Minute. Ein gut vorbereitetes Skript kann hilfreich sein, um die Aufgabenstellungen strukturiert und in einer angemessenen Tiefe vorzustellen. 

Wie detailliert müssen Aufgabenstellungen vorbereitet werden?

Für die Vorbereitung des Fachgesprächs (AVOR) ist ausschliesslich relevant, was in der Aufgabenstellung ausdrücklich verlangt wird. Es wird kein vollständiges Ausführungsprojekt erwartet. Wichtig ist, dass die Aufgabe fachlich durchdacht wurde und die Überlegungen im Fachgespräch nachvollziehbar begründen werden können. Pläne, Kostenschätzungen etc. sind nicht verlangt, können jedoch für die persönliche Vorbereitung hilfreich sein.  

Alle Inhalte, die im Fachgespräch präsentiert werden, müssen spätestens 24 Stunden vorher als PDF auf Tocco hochgeladen werden. Die Prüfungsaufgaben sind so konzipiert, dass ein Vorbereitungsaufwand von rund zwei Stunden pro Prüfungsteil ausreichen sollte, um sich solide auf das Fachgespräch vorzubereiten. 

Gültigkeit der eingereichten Disposition HFP

Kandidierende, die bereits eine Zulassung zur Höheren Fachprüfung erhalten haben, haben mit ihrer Anmeldung eine Disposition eingereicht. Diese bleibt weiterhin gültig und muss nicht erneut eingereicht werden. Die bisher eingereichte Disposition wird als gleichwertig zur Beschreibung des Praxisprojekts anerkannt.

Kandidatinnen und Kandidaten, die noch keine Zulassung erhalten haben, jedoch bereits eine Disposition eingereicht oder erstellt haben, können diese durch den Beschrieb zum Praxisprojekts ersetzen. Beide Varianten werden bis auf Weiteres gleichwertig akzeptiert. Kandidatinnen und Kandidaten, die sich aktuell für eine Prüfung anmelden, werden nach den neuen Prüfungsordnungen 2026 sowie den dazugehörenden Wegleitungen geprüft. Somit müssen diese Kandidierenden keine Diplomarbeit (nach Prüfungsordnung und Wegleitung, gültig bis 31.12.2025) einreichen.

Praxisprojekt HFP

Die bisherige, schriftliche Diplomarbeit (HFPEL und HFPPL) wird durch ein Praxisprojekt ersetzt. Der Anmeldung zur Höheren Fachprüfung ist die Beschreibung zum Praxisprojekt beizulegen. Die Beschreibung zum Praxisprojekt ist zu handhaben wie die ehemalige Disposition zur Diplomarbeit. Diese wird überprüft, deren Genehmigung ist für die Prüfungszulassung zwingend erforderlich. Die Beschreibung zum Praxisprojekt wird jedoch nicht bewertet. Die Vorlage ist im Download-Bereich zu finden.     

Kompetenzen Praxisprojekt HFP

Mit der Ausschreibung werden mehrere zur Auswahl stehende Themen / Aufgabenstellungen unter Downloads Themenwahl Praxisprojekt HFP veröffentlicht. Die Kandidierenden wählen mindestes zwei dieser Themen aus und bearbeiten sie im Rahmen eines Praxisprojekts in ihrem Berufsumfeld.  

Wiederholung des Praxisprojekts PRP

Gemäss Prüfungsordnung darf ein Praxisprojekt nur einmal verwendet werden (Ziff. 6.5.3). Die Wegleitung präzisiert, dass bei einer Wiederholung des Prüfungsteils entweder ein neues Praxisprojekt eingereicht oder das bestehende Praxisprojekt überarbeitet werden muss (Ziff. 4.7.2).

Ein Praxisprojekt besteht im Wesentlichen aus zwei Komponenten:

  • dem Objekt, an welchem das Praxisprojekt durchgeführt wird;
  • den gewählten Kompetenzen, die anhand dieses Objekts bearbeitet werden

Damit ein Praxisprojekt bei einer Wiederholungsprüfung als neu bzw. ausreichend überarbeitet gilt, muss mindestens eine dieser beiden Komponenten geändert werden. Daraus ergeben sich zwei Möglichkeiten:

  1. Neues Objekt, gleiche Kompetenzen: Der Kandidat wählt ein neues Objekt und bearbeitet daran dieselben Kompetenzen.
  2. Gleiches Objekt, neue Kompetenzen: Der Kandidat verwendet das bisherige Objekt, bearbeitet dieses jedoch anhand anderer Kompetenzen 

Dasselbe Praxisprojekt mit demselben Objekt und denselben Kompetenzen darf nicht erneut eingereicht werden.

Kandidaten, die sich für eine Wiederholungsprüfung anmelden, sollen zunächst die Zusammenfassung ihrer Bewertung sorgfältig prüfen. Auf dieser Grundlage entscheiden sie, welche der oben genannten Varianten für die Überarbeitung ihres Praxisprojekts sinnvoll ist. Bei der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung müssen grundsätzlich Kompetenzen gewählt werden, die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Internetseite von EIT.swiss aufgeführt sind. Wurde der Prüfungsteil PRP mit Kompetenzen nicht bestanden, die bei der erneuten Anmeldung nicht mehr angeboten werden, müssen neue Kompetenzen gewählt werden.

Für Kompetenzen, die aus dem aktuellen Angebot entfernt werden, wird eine Übergangsfrist festgelegt. Erfolgt die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung innerhalb dieser Frist, dürfen die betreffenden bisherigen Kompetenzen nochmals gewählt werden.

Auch bei Repetenten muss das Begleitschreiben zum Praxisprojekt vollständig, mit allen geforderten Unterschriften eingereicht werden.

Was muss ich tun, wenn das Praxisprojekt kurzfristig nicht umgesetzt werden kann?

Ein Praxisprojekt bildet eine konkrete berufliche Situation ab. In der Praxis kann es vorkommen, dass sich nach der Einreichung Umstände verändern, Arbeiten verzögern oder ein Projekt nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt werden kann.

Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung der Kandidatinnen und Kandidaten, ein Praxisprojekt zu wählen, das im vorgesehenen Zeitraum realistisch durchführbar ist. Bei der Auswahl des Praxisprojekts sind deshalb dessen Umfang, die zeitlichen Rahmenbedingungen und mögliche Abhängigkeiten angemessen zu berücksichtigen.

Im Fachgespräch werden die gewählten Kompetenzen beurteilt und nicht, ob das Praxisprojekt exakt wie ursprünglich geplant umgesetzt werden konnte. Entscheidend ist, dass die Kandidatinnen und Kandidaten anhand ihres Praxisprojekts aufzeigen können, wie sie vorgegangen sind, welche Arbeiten sie ausgeführt oder vorbereitet haben und wie sie mit Veränderungen oder unerwarteten Situationen umgegangen sind.

Kann ein Projekt beispielsweise nicht vollständig abgeschlossen werden, soll im Fachgespräch nachvollziehbar erläutert werden, was bereits umgesetzt wurde, weshalb es zu Abweichungen kam und wie das weitere Vorgehen geplant worden wäre. Gerade der fachgerechte Umgang mit veränderten Rahmenbedingungen gehört zur beruflichen Praxis und bietet die Möglichkeit, die geforderten Kompetenzen aufzuzeigen. Im Zentrum des Fachgesprächs bleiben dabei stets die gewählten Kompetenzen. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen nachweisen, dass sie die von ihnen gewählten Kompetenzen auf dem geforderten Leistungsniveau beherrschen.

Eine nachträgliche Änderung oder ein Austausch des eingereichten Praxisprojekts ist deshalb nicht erforderlich. Massgebend bleiben die bei der Anmeldung gewählten Kompetenzen.

Möchte eine Kandidatin oder ein Kandidat das eingereichte Praxisprojekt dennoch austauschen, kann dies bis spätestens 60 Tage vor dem Prüfungstermin schriftlich und begründet beim Prüfungssekretariat beantragt werden. Die QSK prüft den Antrag im Einzelfall und entscheidet, ob ein Austausch des Praxisprojekts zugelassen wird.

Nach Ablauf dieser Frist kann auf entsprechende Anträge nicht mehr eingegangen werden, da die Prüfungsplanung zu diesem Zeitpunkt bereits zu weit fortgeschritten ist.

Welche Rolle haben die Schulen im Praxisprojekt HFP

Bisher haben die Schulen die Erstellung der Disposition eng begleitet – dies war in der Wegleitung so festgelegt. Gemäss Vorgaben des SBFI darf diese Begleitung nun nicht mehr in der Prüfungsordnung oder Wegleitung verankert werden.

Die Schulen überprüfen weiterhin die Korrektheit und Vollständigkeit des Beschriebs zum Praxisprojekt und bestätigen dies mit ihrer Unterschrift. Die Bestätigung der Schule wird durch die Kandidierenden mit der Beschreibung zum Praxisprojekt der Prüfungsanmeldung beigelegt. Die Verantwortung für die Beschreibung zum Praxisprojekt und für die Prüfungsanmeldung liegt nach wie vor beim Kandidaten.   

Fachgespräch zum Praxisprojekt HFP

Die Kandidierenden präsentieren ihre Lösungen und vertreten diese im Fachgespräch. Für die Präsentation stehen dem Kandidierenden maximal zehn Minuten zur Verfügung, unmittelbar danach startet das Fachgespräch. Dabei werden ihre Fach- und Vernetzungskompetenz zu weiteren Themen geprüft. 

Anpassung Praxisprüfung PXP

Die Anpassung der Praxisprüfung ist ebenfalls vorgesehen, setzt jedoch eine Änderung der Verordnung auf Bundesebene voraus. Die angepasste Verordnung und die Prüfungsordnung / Wegleitung tritt voraussichtlich am 01.08.2026 in Kraft.