Bundesrat will Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer KMU und Regionen weiter stärken

Der Bundesrat will im Rahmen der Standortförderung den Fokus noch stärker auf die Schweizer KMU und die Regionen legen. Zudem sollen die Themen «nachhaltige Entwicklung» und «Digitalisierung» aufgewertet werden. Der Bundesrat hat am 25. Januar 2023 die entsprechende Botschaft für die Jahre 2024-2027 gutgeheissen. Für die Umsetzung der Ziele wurden 23 konkrete Aktivitäten formuliert. Insgesamt sind 646 Millionen Franken vorgesehen.

Mit der Botschaft zur Standortförderung 2024-2027 entwickelt der Bundesrat die strategischen Grundlagen der Standortförderung des Bundes weiter. Er verfolgt mit der Standortförderung in den Jahren 2024-2027 die folgenden fünf Ziele: Rahmenbedingungen für KMU verbessern, Regionen stärken, zur nachhaltigen Entwicklung beitragen, Chancen der Digitalisierung nutzen sowie die Attraktivität des Wirtschafts- und Tourismusstandorts stärken. Im Vergleich zur Periode 2020-2023 wird die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung und der Digitalisierung aufgewertet. Zudem wird die Standortförderung noch stärker auf die Bedürfnisse der Haupt-Zielgruppen - KMU und Regionen - ausgerichtet. Für die Umsetzung der Ziele werden in den kommenden Jahren durch das SECO und die mandatierten Organisationen (Bürgschaftsgenossenschaften, Schweizerische Exportrisikoversicherung, Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit, Schweiz Tourismus, Switzerland Global Enterprise) 23 konkrete Aktivitäten definiert. Die Umsetzung erfolgt zum Teil in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Partnern.

Die Schwerpunkte der Standortförderung

Bei der KMU-Politik liegt der Schwerpunkt im Ausbau von EasyGov.swiss, des One-Stop-Shops von Bund, Kantonen und Gemeinden für Unternehmen. Dieser kann wesentlich zur administrativen Entlastung der Unternehmen beitragen. In der Periode 2024-2027 soll der Leistungsumfang von EasyGov weiter ausgebaut werden, um dem Bedürfnis der Unternehmen nach weiteren elektronischen Behördenleistungen gerecht zu werden. Im Rahmen des Ausbaus von EasyGov ist beispielsweise geplant, den Unternehmen künftig einen gebündelten Prozess für den Unternehmensumzug (Adressänderung) anbieten zu können. Geplant ist auch ein weiterer Ausbau im Bereich der ausländerrechtlichen Meldungen und Bewilligungen für Unternehmen.

Bei der Tourismuspolitik liegen die inhaltlichen Schwerpunkte auf der Weiterentwicklung der Investitionsförderung, der nachhaltigen Entwicklung sowie der digitalen Transformation des Tourismus. Einen Schwerpunkt stellt in den Jahren 2024-2027 zudem die Umsetzung des Recovery-Programms für den Schweizer Tourismus dar, mit dem den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie entgegengewirkt wird.

Die Neue Regionalpolitik NRP startet 2024 in ihre dritte achtjährige Mehrjahresperiode (2024-2031). Die bisherigen thematischen Förderschwerpunkte «Industrie» und «Tourismus» werden weitergeführt. Als Querschnittthemen erhalten neben der Digitalisierung insbesondere die nachhaltige Entwicklung und die «lokale Wirtschaft», welche die Exportorientierung der NRP ergänzt, besonderes Gewicht.

Schliesslich soll das Angebot zur Unterstützung der Exportwirtschaft, beispielsweise in Bezug auf handelstechnische Fragestellungen, und insbesondere der Zugang von Schweizer Exporteuren zu grossen ausländischen Infrastrukturprojekten, bedarfsgerecht weiterentwickelt und der «Team Switzerland»-Ansatz erweitert werden. So führen diverse Verbände, Bundesstellen, Switzerland Global Enterprise und die Schweizerische Exportrisikoversicherung vermehrt gemeinsame Promotionsauftritte im Ausland durch. Diese richten sich unter anderem an Generalunternehmer, welche grosse Infrastrukturprojekte ausführen. In wichtigen Märkten werden weitere Geschäftsmöglichkeiten identifiziert.

Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen

Um die Instrumente der Standortförderung fortzuführen und weiterzuentwickeln, beantragt der Bundesrat dem Parlament für die Jahre 2024-2027 Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen im Umfang von insgesamt 428,83 Millionen Franken. Für die Jahre 2020-2023 stand ein Betrag von rund 399 Millionen Franken zur Verfügung. Hinzu kommt ein Zahlungsrahmen für die Äufnung des Fonds für Regionalentwicklung in den Jahren 2024-2031 im Umfang von 217,3 Millionen Franken (reduziert um 12,7 Mio. CHF gegenüber der Vorperiode 2016-2023).

Die Umsetzung der Standortförderung erfolgt anhand der Instrumente der KMU-Politik, der Tourismuspolitik, der Neuen Regionalpolitik (NRP) sowie der Aussenwirtschaftsförderung.