Bundesrat will Bauhandwerkerpfandrecht beibehalten

Das Bauhandwerkerpfandrecht schützt Handwerker und Subunternehmer vor Zahlungsausfällen. Für die Grundeigentümerschaft können daraus gewisse Risiken resultieren. Im Auftrag des Parlaments hat der Bundesrat geprüft, ob das geltende Recht zugunsten der Grundeigentümerschaft angepasst werden könnte. In seinem Bericht vom 13. August 2025 kommt er zum Schluss, dass alle geprüften Lösungen die Praktikabilität des Bauhandwerkerpfandrechts verringern, ohne die Risiken für die Grundeigentümerschaft wirksam zu beseitigen. Deshalb verzichtet der Bundesrat darauf, die geltenden Bestimmungen anzupassen.

Das Bauhandwerkerpfandrecht schützt Handwerker und Unternehmen davor, dass ihre Rechnungen nicht bezahlt werden: Baut beispielsweise ein Handwerker in einer Wohnung einen Wandschrank ein und wird dafür nicht bezahlt, kann er im Grundbuch ein Pfandrecht auf das betreffende Grundstück eintragen lassen. Das Grundstück dient ihm so als Sicherheit für die offene Rechnung.

Für den Grundeigentümer ergeben sich daraus jedoch gewisse Risiken. Zum Beispiel wenn er ein Bauunternehmen beauftragt, die Bauleitung zu übernehmen und darauf vertraut, dass dieses die Rechnungen der einzelnen Handwerksbetriebe (sog. Subunternehmen) bezahlt. Bezahlt die Bauleitung die einzelnen Subunternehmen aber nicht, können diese auf ihre eigene Forderung ebenfalls ein Pfandrecht auf dem Grundstück des Grundeigentümers eintragen lassen. Dieser Anspruch besteht selbst dann, wenn der Grundeigentümer die Bauleitung bereits bezahlt hat, diese damit die offenen Rechnungen der Subunternehmen aber nicht begleicht; oder wenn der Grundeigentümer von Subunternehmen gar nichts weiss oder deren Beizug gar nie zugestimmt hat. Das Postulat 19.4638 Caroni beauftragt den Bundesrat deshalb, mögliche Anpassungen des Bauhandwerkerpfandrechts zu prüfen, um das Risiko für die Grundeigentümer einzuschränken.

Fehlende Praxistauglichkeit der geprüften Lösungsvorschläge

Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Auffassung, dass die Transparenz beim Einbezug von Subunternehmen derzeit unzureichend ist. Im Bericht, den er an seiner Sitzung vom 13. August 2025 verabschiedet hat, setzt er sich mit verschiedenen Anpassungsvorschlägen aus Politik und Wissenschaft auseinander. So wird beispielsweise erwogen, eine Informationspflicht für Subunternehmen einzuführen. In Betracht gezogen wird etwa auch der Vorschlag, dass der Bauunternehmer, welcher die Bauleitung innehat, dem Grundeigentümer eine Sicherheit leistet, wenn er Subunternehmen beizieht.

Nach sorgfältiger Prüfung kommt der Bundesrat jedoch zum Schluss, dass keine der geprüften Lösungen das geltende Recht verbessern würde. Vielmehr sind diese mit verschiedenen Nachteilen namentlich für die Handwerksbetriebe verbunden. Zudem würden sie das Bauhandwerkerpfandrecht deutlich komplexer machen, ohne jedoch die Risiken für die Grundeigentümer wirksam zu reduzieren. Weiter verweist der Bundesrat darauf, dass die Grundeigentümer allfällige Risiken bereits heute durch vertragliche Regelungen oder durch Direktzahlungen an Subunternehmen begrenzen können. Vor diesem Hintergrund kommt der Bundesrat in seinem Bericht zum Schluss, dass eine Anpassung des Bauhandwerkerpfandrechts zugunsten der Grundeigentümerschaft aktuell nicht angezeigt ist.

Quelle: Bundesamt für Justiz