Stromer – auch für die Branche mit Diesel im Blut
Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist ein zentrales Instrument der Schweizer Güterverkehrspolitik. Bis heute sind Elektro-Lastkraftwagen (eLKW) jedoch von dieser Abgabe befreit.
Im Vordergrund der LSVA steht die gezielte Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene. Die Abgabe sorgt für eine gerechtere Kostenverteilung, indem sie die vom Schwerverkehr verursachten Kosten anteilig übernimmt. Gleichzeitig setzt sie einen finanziellen Anreiz, Transporte auf umweltfreundlichere Verkehrsträger zu verlagern, und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele.
Aktuell sind alle elektrisch betriebenen Lastkraftwagen von der LSVA befreit. Mit dieser Ausnahme verfolgt der Bund das Ziel, den Markthochlauf emissionsarmer Technologien zu beschleunigen. Nun plant der Bundesrat jedoch, diese Befreiung aufzuheben und die LSVA künftig auch auf elektrisch betriebene Lastkraftwagen auszuweiten. Über eine entsprechende Gesetzesänderung wurde bereits in der zuständigen Kommission beraten.
In der ursprünglichen Fassung wollte der Bundesrat eine solche Abgabe erst ab 2031 einführen. Aufgrund der engen Finanzaussichten will er die Einführung auf 2029 vorziehen. Das kam nicht überall gut an. Um die Elektrifizierung des Schwerverkehrs voranzubringen, braucht die Transportbranche verlässliche Rahmenbedingungen. Darauf hat die Branche gesetzt und entsprechend damit kalkuliert, dass erst ab 2031 für eLKW die LSVA fällig wird. Mit diesen Voraussetzungen sollen auch kleinere und lokale Transportunternehmen motiviert werden, ihre Flotten schrittweise umzubauen.
Das Geschäft kommt in der Frühlingsession 2026 in den Nationalrat und ist eine Gratwanderung zwischen einem CO₂-freien Schwerverkehr auf der Strasse und der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene. Trotz guter Entwicklung bei Neuzulassungen machen LKW mit Elektroantrieb heute rund 2.9% der Schwerverkehrsflotte in der Schweiz aus. Der Bestand von eLKW entwickelt sich nicht wie erwartet und die vom Bundesrat prognostizierten Mindereinnahmen infolge des Verzichts von der LSVA auf eLKW sind viel zu hoch.
Ich begrüsse es, dass LKW mit Elektroantrieb in die LSVA miteinbezogen werden. Im Gegensatz zum Bundesrat erachte ich es aber als unfair, wenn diese Abgaben bereits ab 2029 gelten sollen. Der Branche wurde stets versprochen, dass eine Belastung nicht vor 2031 eingeführt wird. Die abgestuften Rabatte bis 2035 dienen der Planungssicherheit für die Transporteure. Diese haben vor allem bei den Ladeinfrastrukturen für Zuleitungen, Trafostationen und Ladesäulen langfristige Investitionsentscheidungen in Millionenhöhe zu treffen. Viele dieser technischen Anpassungen stehen erst noch bevor, was auch für das lokale Gewerbe, insbesondere für Elektroinstallationsbetriebe, von wirtschaftlicher Relevanz ist.
Mittelfristig muss jedoch hinterfragt werden, ob die Steuerung der Mobilität weiterhin allein über die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe erfolgen soll. Ein verkehrsträgerübergreifendes Mobility Pricing könnte die Kosten der Mobilität gerechter auf alle Nutzer verteilen und gleichzeitig effiziente sowie nachhaltige Verkehrsentscheidungen fördern. Ein solches System würde zu einer besseren Nutzung der Verkehrsinfrastruktur im Personen- und Güterverkehr beitragen. Kurzfristig gilt es jedoch, politisch dafür zu sorgen, dass Stromer im Schwerverkehr konkurrenzfähig bleiben.
Matthias Samuel Jauslin
ist seit 2015 Mitglied des Nationalrats, Mitglied der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) sowie Mitglied der Geschäftsprüfungskommission (GPK). Er ist Geschäftsführer und Hauptaktionär eines Unternehmens, das im Bereich Elektroanlagen, Telematik und Automation tätig ist.