Wichtige Neuerungen für Betriebe
Wir empfehlen allen Betrieben, die neuen Merkblätter und Weisungen zu konsultieren: Auslegungshilfen ab GAV 2026-2029 - PLK Elektro.
Besonders hervorzuheben sind die folgenden Änderungen:
Neue Rayonregelung ab 1. Januar 2027
Die bisherige Regelung zur Bezahlung der Reisezeit gemäss Art. 27 GAV erwies sich in der Praxis als aufwendig. Bei der Berechnung der ausserhalb des Rayons vergüteten Reisezeit musste jeweils auch der Wohnort der Arbeitnehmer:innen berücksichtigt werden. Die Sozialpartner haben deshalb beschlossen, den Wohnort künftig nicht mehr einzubeziehen. Die vergütungspflichtige Reisezeit wird neu stets ab Betrieb beziehungsweise Firmendomizil berechnet. Die Details sind in der neuen «Weisung zur Bezahlung der Reisezeit gemäss Art. 27 GAV, gültig ab 01.01.2027» festgehalten.
Die neue Regelung ist ab dem 1. Januar 2027 umzusetzen. Bis dahin kann die bisherige Regelung weiterhin angewendet werden. Ein vorzeitiger Wechsel auf die neue Regelung ist zulässig.
Überstunden bei unterjährigen Einsätzen oder Austritten
Die «Weisung Angestellte im Stundenlohn» präzisiert, dass die Überstundenregelung bei unterjährigen Einsätzen oder Austritten anteilsmässig (pro rata temporis) anzuwenden ist.
Zudem wurde mit der «Vereinbarung 2026 zur Regelung von Überstunden gemäss Art. 21.3 AVE GAV bei unterjähriger Auszahlung» die Möglichkeit geschaffen, Überstunden unter bestimmten Voraussetzungen bereits während des laufenden Kalenderjahres auszuzahlen.
Auslagenersatz bei organisierter Mittagsverpflegung
Mit dem Formular «Bewilligung bezahlte Mittagsverpflegung durch Arbeitgeber bei Projekten» können Arbeitgeber beantragen, keinen Auslagenersatz für die Mittagsverpflegung auszurichten, wenn sie den Mitarbeitenden eine genügende Verpflegung zur Verfügung stellen.
Die hierfür massgebenden Kriterien finden sich im Dokument «Anspruch auf Auslagenersatz gemäss Art. 33.1 GAV». Voraussetzung ist insbesondere eine angemessene Qualität der Verpflegung. Nicht ausreichend sind beispielsweise Fast-Food-Angebote oder Verpflegung an mobilen beziehungsweise temporären Verpflegungsständen.