Klärung Ihrer betrieblichen Zuordnung im Hinblick auf den GAV – Handlungsbedarf zur Sicherung der Zugehörigkeit zur Elektrobranche
Sehr geehrte Damen und Herren
In den letzten Monaten haben vermehrt Prüfungen und Entwicklungen stattgefunden, die zur Folge haben könnten, dass gewisse Betriebe von der Sozialpartnerschaft im Bereich der Netzinfrastruktur beansprucht werden. Um Ihre klare Zugehörigkeit zum GAV der Elektrobranche zu sichern und einer allfälligen falschen Einordnung entgegenzuwirken, möchten wir Sie heute dringend auf einige wichtige Punkte hinweisen und um Ihre aktive Mitwirkung bitten.
1. Definition des Hauptgepräges
Das Hauptgepräge eines Betriebs oder Betriebsteils beschreibt dessen hauptsächliche Tätigkeit und wird insbesondere durch die unterstellte Lohnsumme sowie die Anzahl der darin beschäftigten Vollzeitäquivalente (FTE) bestimmt. Diese Erfassung umfasst auch die Tätigkeit in Steigzonen, sofern relevant. Das Hauptgepräge ist entscheidend für die Einordnung in den korrekten Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Grundsätzlich ist eine Firme demjenigen GAV unterstellt, in dessen Geltungsbereich die prägende/haupsächliche Tätigkeit liegt. Eine Firma muss auch nicht mehr als einen GAV berücksichtigen.
Ein Mischbetrieb liegt dann vor, wenn verschiedene Tätigkeiten im selben Unternehmen stattfinden, die prinzipiell unterschiedlichen GAV unterstellt werden können. Die Zuteilung erfolgt gemäss einem festgelegten Schema (auszugsweise zusammengefasst):
- Primär wird auf die Anzahl FTE in der jeweiligen Tätigkeit abgestellt (ohne Personalverleih).
- Elektro-GAV-Zuordnung: Wenn der Anteil der Elektro-Tätigkeit (ohne Steigzonen-Tätigkeit) grösser ist als jener der Netzinfrastruktur-Tätigkeit (ebenfalls ohne Steigzonen), und die Steigzonentätigkeit weniger als 50% ausmacht, aber zusammen mit der Elektro-Tätigkeit mindestens 50% ergibt.
- Netzinfrastruktur-GAV-Zuordnung: In allen anderen Fällen, wenn Netzinfrastruktur- und Steigzonentätigkeit zusammen mindestens 50% ausmachen.
- Betriebsteile mit weniger als 5 FTE werden dem dominierenden Hauptgepräge des Gesamtbetriebs zugeordnet.
2. Ihr Organigramm als internes Kontrollmittel
Bitte prüfen Sie Ihr Organigramm, insbesondere hinsichtlich Beschäftigten im Netzbau. Selbst bei kleinen Personenzahlen in diesem Bereich empfehlen wir ein Matrix-Organigramm, das die interne Aufteilung Ihrer Tätigkeiten transparent abbildet. Gerne unterstützen wir Sie dabei (z. B. bei der Zuweisung zu Kader, Monteuren etc.).
3. Umsatzverhältnis – Klare Trennung
Wesentlich ist auch die wirtschaftliche Dimension: Wie viel Prozent Ihres Umsatzes entfällt auf Tätigkeiten im Netzbau? Bitte dokumentieren Sie diese Werte nachvollziehbar. Für die Anerkennung als Betrieb der Elektrobranche ist entscheidend, dass Ihr Betrieb überwiegend elektrotechnisch tätig ist. Wenn Ihre Tätigkeiten ausserhalb der Speisepunkte und im freien Bereich des Verteilnetzes erfolgen, kann dies ein wesentlicher Hinweis darauf sein, dass es sich um elektrotechnische Tätigkeiten handelt, wie sie typischerweise unter den GAV der Elektrobranche fallen.
4. Klarheit gegen aussen – Kommunikation
Wir empfehlen dringend, auf Ihrer Website oder in Ihrem Firmenprofil explizit zu vermerken, dass Ihr Unternehmen 100% dem GAV Elektro unterstellt ist und vorwiegend elektrotechnische Arbeiten ausführt. So vermeiden Sie Missverständnisse bei Dritten oder externen Prüfungen. Somit entfallen auch die Vollzugkostenzahlungen an die paritätischen Organisationen des VFFKs. Stellen sie sicher, dass alle Vollzugskostenbeiträge an die paritätischen Organisationen von EIT.swiss bezahlt werden (PLK Elektro).
5. Beitragszahlungen an den Verband Netzinfrastruktu
Falls Ihr Unternehmen derzeit noch Beiträge an den Verband Netzinfrastruktur entrichtet, prüfen Sie umgehend einen Austritt, sofern Ihre betriebliche Tätigkeit nicht dem Netzinfrastrukturbereich zuzurechnen ist. Diese Massnahme hilft, Unklarheiten über Ihre branchenbezogene Zugehörigkeit zu vermeiden.
Für Fragen oder Unterstützung (z. B. bei der Erstellung von Organigrammen oder der Formulierung auf Ihrer Website) stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.