Freispruch von zwei Elektroinstallateuren vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

Bei einem tragischen Unfall im Jahr 2019 wurde eine junge Frau von einem Dachfenster eingeklemmt und verunglückte tödlich. 2023 sprach das Strafgericht Basel-Stadt zwei Elektroinstallateure der fahrlässigen Tötung schuldig. Sie hatten im Dachfenster einen Regensensor installiert. Das Appellationsgericht hob das Urteil im Herbst 2024 auf.1 

Unbestritten ist, dass die beiden Elektroinstallateure einen Regensensor samt Steuergerät montierten und eine Funktionskontrolle ihrer Installation vornahmen. Der bisherige Schalter wurde durch einen Schalter mit Regenautomatik ersetzt.2 

Aus Sicht des erstinstanzlichen Strafgerichts handelte es sich beim ursprünglichen Schalter um einen Tastschalter, mit welchem das Fenster nur aus sicherer Distanz bedient werden konnte. Er war örtlich so angebracht, dass man sich bei der Bedienung ausserhalb der Schliesskante befand.3 Der Einbau der Regenautomatik führte dazu, dass der Tastschalter nicht mehr zwingend bedient werden musste. Sobald der Regensensor Niederschlag detektierte, schloss das Dachfenster selbstständig. In der Regenautomatik erblickte die Erstinstanz eine völlig neue Steuerung. Durch den Austausch des Schalters sei eine tödlichen Sicherheitslücke geschaffen worden.4 

Keine Pflichtverletzung, kein Kausalzusammenhang 

Das Appellationsgericht stellte einen anderen Sachverhalt fest. Aus der Korrespondenz im Jahr 2014 zwischen der Architektin und der Herstellerin schloss das Appellationsgericht, dass sich das Fenster bei einmaligem Knopfdruck ganz verschliessen konnte.5 Es habe sich beim ersetzten Schalter nicht um einen Totmannschalter gehandelt.6 Die Sicherheitsmängel des Dachfensters hätten bereits vor der Montage des Regensensors vorgelegen.7 

Gemäss Appellationsgericht durften die Elektroinstallateure davon ausgehen, dass das Dachfenster vorschriftsgemäss über einen Einklemmschutz verfügte. Schliesslich handelte es sich um ein grosses und schweres Dachfenster ohne Totmannsteuerung, das mitten im Wohnraum lag und eine Schliesskante auf nur einem Meter Höhe hatte. Sie konnten nicht damit rechnen, dass das Fenster über keinen Einklemmschutz verfügte und zudem noch mit einem überdimensionierten, nicht zugelassenen Motor betrieben wurde. In diesem Sinne könne den Elektromonteuren keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden. Eine fahrlässige Tötung fällt mangels Pflichtverletzung ausser Betracht.8 

Des Weiteren war für das Appellationsgericht nicht erwiesen, dass tatsächlich der Regensensor zur Schliessung des Fensters führte. Das Szenario der Verteidigung, wonach die junge Frau den Schalter möglicherweise selbst betätigt habe, erachtete das Gericht als ebenso wahrscheinlich. Dem Grundsatz «in dubio pro reo» nach beurteilte das Gericht den Fall nach dem Szenario der Verteidigung. Unabhängig einer allfälligen Pflichtverletzung wäre das Delikt der fahrlässigen Tötung mangels Kausalzusammenhangs nicht erfüllt.9 

Ob das Urteil rechtskräftig oder ob beim Bundesgericht eine Beschwerde eingegangen ist, wird nur den involvierten Parteien kommuniziert. 

[1] Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt vom 13. September 2024.
[2] Ebd., E. 3.7.
[3] Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt vom 19. Januar 2023, S. 14 Abs. 3 f.
[4] Ebd., S. 24 Abs. 1.
[5] Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt vom 13. September 2024, E. 3.4.6.
[6] Ebd., E. 3.4.8.
[7] Ebd., E. 5.3.
[8] Ebd.
[9] Ebd., E. 5.4.