Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen

Das Parlament hat beschlossen, die einfachen Gesellschaften von der Abgabe für Radio und Fernsehen zu befreien. Diese Befreiung gilt ab dem 1. Januar 2021, sofern kein Referendum ergriffen wird. Der Rechnungsversand für die Abgabeperiode 2021 an einfache Gesellschaften ist deshalb sistiert. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Eidg. Steuerverwaltung zu finden.