Gesundheitschutz und Energiesparmassnahmen

Das SECO hat ein Merkblatt zum "Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen von Energiesparmassnahmen" veröffentlicht. Es zeigt mögliche Handlungsfelder auf, um Energiesparen zu können. Denn das Potenzial des Energiesparens soll auch am Arbeitsplatz soweit möglich ausgeschöpft werden. Unabhängig davon sind die Arbeitgeber gemäss Arbeitsgesetz (ArG) zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes verpflichtet. Dabei belässt das ArG den Unternehmen jedoch einen weiten Spielraum, wodurch es den Sparappellen des Bundesrates nicht entgegen steht. Der Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden bleibt somit im Verantwortungsbereich der Unternehmen.