Coronavirus - Summarisches Abrechnungsverfahren bei Kurzarbeit verlängert

Der Bundesrat hat das summarische Abrechnungsverfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) verlängert. Die Kantone, die Dachverbände der Sozialpartner und die zuständigen parlamentarischen Kommissionen befürworten mehrheitlich die beschlossene Anpassung. Die entsprechende Änderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung tritt per sofort in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021.

Das summarische Abrechnungsverfahren wurde im Frühjahr 2020 eingeführt, um eine rasche Bearbeitung und Auszahlung der KAE zu ermöglichen. Konkret bedeutet dies, dass die Betriebe weniger Informationen abgeben müssen und die Arbeitslosenkassen die KAE als Pauschale in Prozenten der Lohnsumme berechnen und ausrichten können. Der Bundesrat hat das summarische Abrechnungsverfahren bereits mehrmals verlängert.

Die überwiegende Mehrzahl der Betriebe, die seit Beginn der Pandemie Kurzarbeit einsetzen, kennen ausschliesslich das summarische Abrechnungsverfahren. Eine Rückkehr zum ordentlichen Verfahren hätte zum jetzigen Zeitpunkt für alle Beteiligten einen erheblichen Zusatzaufwand bedeutet. Die bis Ende 2021 befristete Beibehaltung des summarischen Abrechnungserfahrens unterstützt somit die wirtschaftliche Erholung derjenigen Betriebe, die weiterhin auf KAE angewiesen sind. Zudem entlastet es die Arbeitslosenkassen bei der Abrechnung der eingereichten Kurzarbeitsgesuche.

Im Zusammenhang mit dem summarischen Abrechnungsverfahren müssen auch die Mehrstunden, welche sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, weiterhin nicht abgezogen werden. Zudem wird nach wie vor das Einkommen aus Zwischenbeschäftigungen nicht an die KAE angerechnet.