Sicherheit bei der Installation von PV-Anlagen

Die Installation von PV-Anlagen ist aus Perspektive Arbeitssicherheit besonders anspruchsvoll, da Arbeiten auf dem Dach und der Umgang mit Elektrizität besondere Gefährdungen mit hohen Risiken darstellen. Entsprechend wichtig ist die Anwendung der lebenswichtigen Regeln und die Einhaltung der fachlichen Normen.
Der Schweizer Solarmarkt dürfte auch in Zukunft wachsen. Die Nachfrage nach PV-Anlagen bleibt gross und immer mehr Anbietende drängen auf den Markt. Dabei zeigt sich, dass nicht alle Beteiligten über ausreichende Qualifikationen verfügen. Teilweise fehlt es dem Personal über Kenntnisse im Umgang mit Elektrizität oder Erfahrung mit Arbeiten auf Dächern. Aufgrund der hohen Unfallzahlen legt die Suva im nächsten Jahr einen Kontrollschwerpunkt auf Installationsarbeiten im PV-Bereich.
Die Montage von PV-Modulen auf den Tragkonstruktionen und das Verbinden der Module mit vorkonfektionierten Kabeln ist bewilligungsfrei zulässig. Alle anderen Installationsarbeiten erfordern eine allgemeine Installationsbewilligung gemäss NIV. Dazu gehören auch das Erstellen von nicht steckerfertigen Anschlüssen, das Verlegen von Leitungen über die Trägerkonstruktion hinaus sowie die Installation zwischen Anlageschalter und der entsprechenden Überstrom-Schutzeinrichtung in der SGK.
Für die für Elektrikerinnen und Elektriker ungewohnte Arbeit auf den Dächern gelten die Lebenswichtigen Regeln der Suva. Es müssen gesicherte Zugänge zu den Arbeitsplätzen bestehen. Ab 2 m Höhe müssen Absturzkanten am Dachrand systematisch und korrekt gesichert werden. Mögliche Abstürze ins Gebäudeinnere müssen verhindert und Dachöffnungen gesichert werden. Die Arbeitnehmenden dürfen nur auf durchbruchsicheren Dachflächen arbeiten. Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) kommt nur dann zum Einsatz, wenn der betroffene Mitarbeiter entsprechend ausgebildet ist. Sowieso ist dem Kollektivschutz (z.B. ein Fassadengerüst oder ein Seitenschutz) Vorrang gegenüber einem individuellen Anseilschutz einzuräumen. Der Anseilschutz darf nur für Arbeiten von weniger als zwei Personenarbeitstagen zum Einsatz kommen. Gerüste müssen vor dem ersten Benützen und danach täglich durch die Vorgesetzten kontrolliert werden. Grundsätzlich gilt: Bei Arbeiten auf dem Dach ist Alleinarbeit verboten.