CO2-neutrale Fahrzeuge für die Bundesverwaltung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Mai 2022 eine Änderung der Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen beschlossen. Im Grundsatz beschafft die Bundesverwaltung künftig nur noch Verwaltungsfahrzeuge mit einer möglichst CO2-neutralen Technologie. Die Änderung tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.
Die Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen (VFBF) regelt die Zuständigkeiten für die Bundesverwaltung. Sie enthält insbesondere Vorschriften hinsichtlich Beschaffung und Verwendung von Bundesfahrzeugen sowie den Einsatz von Repräsentations- und Sonderschutzfahrzeugen.
Im Rahmen der geplanten Änderung per 1. Juni 2022 wird verankert, dass für die Bundesverwaltung grundsätzlich Verwaltungsfahrzeuge mit einer möglichst CO2-neutralen Technologie zu beschaffen sind. Mit dem heutigen Stand der Technologie heisst das, dass im Grundsatz nur noch rein elektrisch betriebene Fahrzeuge beschafft werden. Ausnahmen sollen in begründeten Fällen weiterhin möglich sein, müssen jedoch vom jeweiligen Departement genehmigt werden. Zudem werden die Zuständigkeiten für Transporte mit Repräsentationsfahrzeugen des Bundes klarer geregelt.
VBS beschafft im Grundsatz rein elektrisch betriebene Fahrzeuge
Die Beschaffungen der Fahrzeuge für die Bundesverwaltung erfolgen durch das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Bereits im Januar 2021 hatte die Chefin VBS, Bundesrätin Viola Amherd, die Weisung erlassen, dass das VBS für die Bundesverwaltung im Grundsatz rein elektrisch betriebene Fahrzeuge beschafft. Dies geht zurück auf den Bundesratsbeschluss «Klimapaket Bundesverwaltung» vom 3. Juli 2019. Nach diesem müssen die zentrale Bundesverwaltung und jede Verwaltungseinheit der dezentralen Bundesverwaltung die Treibhausgasemissionen bis Ende 2030 um 50% gegenüber 2006 reduzieren.