Häufig gestellte Fragen zur Bildungsplattform

Derzeit wird eine neue EIT.swiss-Bildungsplattform erarbeitet. In diesem Zusammenhang treten wiederholt ähnliche Fragen auf. Im nachfolgenden FAQ finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen. 

Allgemein

Wie werden die Erfassung und Zuteilung der Lehrlinge auf die Plattform sichergestellt?

Die Plattform wird über eine delegierte Benutzerverwaltung aufgebaut. Nutzer können sich auf der Plattform selbst registrieren und Ausbildungsverantwortliche können ihre Lernenden mittels "Einladungscode" beauftragen, sich zu registrieren.

Ist die Handhabung des Datenschutzes gewährleistet, respektive abgeklärt?

Ja, der Datenschutz ist auf jeden Fall gewährleistet.

Es gilt die Datenschutzerklärung von EIT.swiss Datenschutz. Wir halten uns an das Datenschutzgesetz DSG.

Die IPTEACH GmbH arbeitet im Bereich Datenschutz unter anderem mit der heyData GmbH zusammen und stellen sicher, dass alle Anforderungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie, wo relevant, der DSGVO eingehalten werden. Personendaten werden zweckgebunden verarbeitet, durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen geschützt und auf sicheren Servern in der Schweiz gespeichert.

Standortbestimmung

Standortbestimmung in der gültigen BiVo beinhaltet lediglich eine Erfassung der Zeugnisnoten aus BFS und ÜK, sowie Definition von einzuleitenden Massnahmen.

Wird bei diesem Angebot die Vorgaben der BiVo erfüllt und wenn ja, wo steht dies geschrieben?

Ja, die Vorgaben der BiVo werden erfüllt. Die Standortbestimmung beinhaltet die Lerninhalte aller Lernorte (theoretische Kenntnisse). Je nach Ausgestaltung der Schullehrpläne der Berufsfachschulen kann diese kantonal leicht unterschiedlich sein.

Die Lernenden können im Voraus durch eine auf die Branche zugeschnittene KI auf die Standortbestimmung trainiert werden (E-Training). Die KI orientiert sich ebenfalls an der BiVo 2026 und überprüft das Wissen der Lernenden laufend. Dabei erhalten sie interaktive Aufgaben zu den Themen, die sie noch nicht sicher beherrschen.

Wie läuft eine solche Standortbestimmung detailliert ab? Wer organisiert dies an den unterschiedlichen Schulstandorten?

Die Standortbestimmung werden von Kantonen mit den Schulen organisiert. 

Am Prüfungstag absolvieren die Lernenden die Standortbestimmung, die speziell auf ihren Beruf zugeschnitten ist, direkt am Computer. Der Test wird automatisch ausgewertet, und die Resultate stehen sofort zur Verfügung, sodass sie unmittelbar Feedback zu ihrem Leistungsstand erhalten.

Rechtmässigkeit Entscheid Vorstand für Basispaket – Verbindlichkeit für Mitglieder

Gemäss Statuten Art. 17 müssen Verträge und Vereinbarungen, die für alle Mitglieder verbindlich sind, durch die Delegiertenversammlung genehmigt werden.

Ist der Entscheid des Vorstands rechtlich korrekt und falls nein, wie kann dieser angefochten werden?

Die Zuständigkeit für den Abschluss einer Partnerschaft zur Entwicklung einer Online-Lernplattform liegt beim Vorstand, da das Vorhaben die strategische Weiterentwicklung des Verbands betrifft und keinem anderen Organ ausdrücklich zugewiesen ist. Die Geschäftsstelle ist ihrerseits für die Vorbereitung und den Vollzug der Verbandsgeschäfte sowie für die operative Umsetzung von Beschlüssen zuständig. 

Der Entscheid des Vorstands betrifft nicht alle Mitglieder, sondern die Lehrbetriebe. Eine Verpflichtung zur Nutzung der Plattform ergibt sich nicht aus der zur Debatte stehenden Partnerschaft mit IPTeach, sondern aus dem bereits bestehenden Bildungsplan, welcher die verbindliche Verwendung des Lehrmittels sowie der interaktiven Plattform vorschreibt.

Der Bildungsplan ist auf der Website des Bundes publiziert (www.bvz.admin.ch > Berufe A–Z).

Was geschieht, wenn sich ein Mitglied nicht «registriert» respektive die Lernenden nicht auf der Plattform eröffnet?

Betriebe, die sich nicht auf der Plattform registrieren, setzen den Bildungsplan nicht um. Es wäre Sache der Berufsbildungsämter, zu prüfen, ob diese Betriebe dennoch die Anforderungen an eine fachgemässe Ausbildung gemäss Art. 344 OR sowie die Vorgaben des BGG, insbesondere nach Art. 20 BGG betreffend den bestmöglichen Lernerfolg der Lernenden, erfüllen.

Der Verband beabsichtigt mit dem vorliegenden Projekt, sämtliche in der Branche bekannten Anwendungen der Grundbildung zu integrieren, fortlaufend weiterzuentwickeln und neue Standards in der Qualitätssicherung sowie in der Lernortkooperation zu setzen.

In diesem Sinne erachtet der Verband den Zugang der Lehrbetriebe zur interaktiven Plattform als unabdingbar.

Umfang Berufe

Für welche Berufe gilt die Anwendung von Elektrokompass zwingend?

Für alle Berufe, welche mit der BiVo2026 revidiert wurden:

  • Elektroinstallateur:in EFZ
  • Montage-Elektriker:in EFZ
  • Elektroplaner:in EFZ