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Professional Bachelor und Professional Master ab 1. Oktober 2026

In der höheren Berufsbildung werden die neuen Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» eingeführt. Diese stärken die nationale und internationale Sichtbarkeit der praxisorientierten Abschlüsse und positionieren diese innerhalb der Tertiärstufe klarer. Dies ist insbesondere deshalb von Bedeutung, weil auch in der Schweiz die Systematik der höheren Berufsbildung längst nicht allen Personen bekannt ist.

Für welche Abschlüsse der Elektroinstallationsbranche sind die Titelzusätze?

Absolventinnen und Absolventen einer Berufsprüfung als Elektroprojektleiter/in Installation und Sicherheit, Elektroprojektleiter/in Planung oder Projektleiter/in Gebäudeautomation erhalten ab 1. Oktober 2026 den Titelzusatz «Professional Bachelor». Absolventinnen und Absolventen einer höheren Fachprüfung als Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte/-expertin oder Elektroplanungsexperte/-expertin erhalten den Titelzusatz «Professional Master». Die dazu notwendigen Anpassungen der Prüfungsordnungen wurden bereits genehmigt.

Damit gehören die Absolventinnen und Absolventen der Elektroinstallationsbranche zu den Ersten überhaupt, die ihren eidgenössischen Fachausweis bzw. ihr eidgenössisches Diplommit den neuen Titelzusätzen erhalten.

Ebenfalls ab 1. Oktober 2026 können Höhere Fachschulen (HF) auf ihren Diplomen neben dem geschützten Titel den Zusatz «Professional Bachelor» aufführen. Für die Einführung der Diplomzusätze mit dem Titelzusatz «Professional Bachelor» müssen allerding die Trägerschaften die Rahmenlehrpläne anpassen.

Absolvierende einer Praxisprüfung (PXP) erhalten hingegen keinen entsprechenden Titelzusatz, da diese Praxisprüfungen nicht Teil der höheren Berufsbildung sind. 

Worin unterscheidet sich der «Professional Bachelor» bzw. «Professional Master» von einem Bachelor oder Master an einer Fachhochschule oder Uni?

Zentrales Merkmal der anspruchsvollen Abschlüsse mit dem Titelzusatz «Professional Bachelor» und «Professional Master» ist die praxisnahe Ausrichtung, welche unsere Branche mit qualifizierten Fach- und Führungskräften versorgt. Ein Bachelor oder Master an einer Fachhochschule oder an einer Universität hingegen orientieren sich insgesamt stärker wissenschaftlich-theoretisch. Auf das NQR-Niveau hat die Einführung der Titelzusätze zudem keinen Einfluss. 

Wie werden die neuen Titelzusätze konkret verwendet?

Der Titelzusatz darf ausschliesslich in Verbindung mit dem bereits geschützten Originaltitel verwendet werden. Hingegen darf der Originaltitel weiterhin alleine verwendet werden. 

✗ Falsch: Max Muster, Professional Bachelor als Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit 

✓ Richtig: Max Muster, Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit, Professional Bachelor

✓ Richtig: Max Muster, Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit (ohne Titelzusatz)

✗ Falsch: Kurt Meister, Master als Diplomierter Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte

✗ Falsch: Kurt Meister, Professional Master

✓ Richtig: Kurt Meister, Diplomierter Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte, Professional Master

✓ Richtig: Kurt Meister, Diplomierter Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte (ohne Titelzusatz)

Der Titelzusatz muss zwingend nach dem geschützten Titel in einer Amtssprache aufgeführt und mit einem Komma getrennt werden. Die unlautere Verwendung der Titelzusätze kann vom Bund sanktioniert werden. 

Zusätzlich tragen die beiden Abschlüsse «Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit» und «Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte», welche zur Kontrollberechtigung bzw. zur Fachkundigkeit führen, im Englischen weiterhin den Zusatz «Licensed» wie z.B. «Licensed Electrical Installation and Safety Expert, Professional Master».

Bisherige Diplome und Titel

Alle Diplome und Titel, welche vor dem 1. Oktober 2026 erworben wurden, behalten ihre Gültigkeit. Auch bisherige Absolventinnen und Absolventen dürfen ab diesem Datum den jeweiligen Titelzusatz zusammen mit ihrem geschützten Originaltitel führen – unabhängig vom Abschlussjahr.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) stellt jedoch keine neuen eidgenössischen Fachausweise oder eidgenössischen Diplome aus. Bisherige Absolventinnen und Absolventen können ab Mitte Oktober 2026 gegen eine Gebühr einen neuen Diplomzusatz beantragen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der betreffende Abschluss im «NQR Berufsbildung» eingestuft ist.

Auswirkungen auf weitere Themen

Die Einführung der Titelzusätze hat keinen Einfluss auf bestehende Regelungen beispielsweise zum GAV, zur Kontrollbewilligung oder zur Fachkundigkeit. Die Titelzusätze sind Teil eines umfassenderen Massnahmenpakets zur Stärkung der höheren Berufsbildung. Dazu gehören unter anderem das Bezeichnungsrecht und der Bezeichnungsschutz «Höhere Fachschule», die Flexibilisierung der Nachdiplomstudiengänge HF sowie die Möglichkeit, Englisch als zusätzliche Prüfungssprache bei eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen einzusetzen.