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Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) 2026 – 2029

Nach erfolgreichen Verhandlungen mit den Sozialpartnern freuen wir uns, Ihnen den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) 2026–2029 vorstellen zu dürfen. Dieser tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und bringt einige wesentliche Änderungen mit sich.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Flexibilisierung der jährlichen Arbeitszeit, welche künftig jeweils jährlich neu definiert wird.
- Wegfall der Überzeitregelungen „Topf 1“ und „Topf 2“:
Überstunden werden künftig ohne Zuschlag, Überzeit weiterhin mit einem Zuschlag von 25% vergütet. - Überstundenabrechnung neu auf Jahresbasis:
Bis zu 100 Stunden können ins Folgejahr übertragen werden; darüber hinausgehende Stunden sind mit 25% Zuschlag auszuzahlen. - Leichte Erhöhung der Ferienansprüche:
27 Tage bis zum Alter von 50 Jahren, 30 Tage ab dem 50. Altersjahr. - Mindestlöhne bleiben im Jahr 2026 unverändert, die erste Erhöhung erfolgt ab 2027.
- Eine Teuerungsanpassung von +0,2 % gemäss dem Index vom September 2025 wird vorgenommen, mindestens jedoch CHF 50.–.
- Die Fahrzeit ausserhalb des Rayons von 15 Minuten rund um das Firmendomizil gilt als Arbeitszeit. Für Fahrten ausserhalb des Rayons ist zusätzlich grundsätzlich der Auslagenersatz von CHF 18.- geschuldet.
Wir bieten Webinare (in deutscher Sprache) zum neuen GAV an. Die Termine und entsprechenden Zoom-Links sind wie folgt:
- 13. Januar 2026, 16:00 - 17:00 Uhr: Infoveranstaltung zum neuen GAV - Was hat sich geändert?