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Ausserordentliche Delegiertenversammlung vom 17. September 2025 zum GAV 2026-2029

Gemäss Art. 17 der Statuten von EIT.swiss obliegt die Genehmigung von Verträgen und Vereinbarungen, die für alle Mitglieder von EIT.swiss verbindlich sind (z.B. Gesamtarbeitsvertrag) der Delegiertenversammlung.
Die Delegiertenversammlung hat im April 2024 die Verhandlungsdelegation für den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) beauftragt, die Verhandlungen mit den Sozialpartnern weiterzuführen. Seit dieser Zeit konnte in mehreren Verhandlungsrunden mit den Sozialpartnern eine Einigung über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag getroffen werden. Die Delegierten waren aufgefordert, an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 17. September 2025 in Bern über den neuen Gesamtarbeitsvertrag 2026 – 2029 der Elektrobranche abzustimmen. Der Grund für diese ausserordentliche Delegiertenversammlung war, nebst der Abstimmung über den neuen GAV, die rechtzeitige Beantragung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE), damit diese zusammen mit dem neuen GAV am 1. Januar 2026 in Kraft treten kann.
An der Delegiertenversammlung hat die Mehrheit der Delegierten von EIT.swiss dem neuen GAV 2026 – 2029 der Elektrobranche zugestimmt.