EIT.swiss lehnt Konzernverantwortungsinitiative ab
Am 29. November 2020 kommt die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt (Konzernverantwortungsinitiative)» zur Abstimmung. EIT.swiss empfiehlt, die Initiative abzulehnen.
Die Konzernverantwortungsinitiative will Unternehmen mit Sitz in der Schweiz dazu verpflichten, für sich und ihre Tochterunternehmen die geltenden international anerkannten Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland zu respektieren, indem sie eine Sorgfaltsprüfung durchführen und ggf. für Schäden durch den Verstoss solcher Bestimmungen haften sollen. Im Einzelfall sollen die Sorgfaltsprüfung und die Haftung auch für Unternehmen gelten, die nicht einem Konzern angehören, die aber in einem anderweitigen Kontrollverhältnis stehen.
Für EIT.swiss liegt die Einhaltung elementarer Menschenrechte und Umweltstandards grundsätzlich im Interesse der gesamten Wirtschaft, insbesondere auch im Hinblick auf Reputationsrisiken. Insofern ist die Einführung einer Berichterstattungspflicht im Sinne einer Compliance zu befürworten. Anders sieht es bei der Haftung aus: Für die Tätigkeiten des eigenen Unternehmens und dessen Tochtergesellschaften mag sie noch vertretbar sein; die Prüfung wirtschaftlich kontrollierter Unternehmen ohne operativer Unterstellung überschreitet aber die Möglichkeiten Schweizer Firmen.
Dies betrifft insbesondere auch KMU, die sich zwar von der Sorgfaltspflicht, nicht aber von der Haftung befreien können. Die damit nötig werdende Kontrolle sämtlicher Lieferketten wirkt sich indirekt auch auf die Kosten von Binnenbranchen aus, ohne dass diese einen Einfluss auf die Situation von Menschenrechten und Umwelt nehmen könnten.