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Sichere Stromversorgung

Die Öffnung des Strommarkts, neue Massnahmen zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit und Verlängerung der Fördermassnahmen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und noch vieles mehr steckt im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien.

Seit 2007 verhandelt die Schweiz mit der EU über ein Stromabkommen. Lange galt die vollständige Liberalisierung des Schweizer Strommarkts als Voraussetzung für einen Abschluss. 2014 änderten sich die Spielregeln: Nicht mehr nur die Strommarktöffnung, sondern auch der Abschluss des Rahmenabkommens wurde zur Bedingung.

Mit dem Verhandlungsabbruch über das Rahmenabkommen rückt ein Stromabkommen in weite Ferne. Die Schweiz bleibt vom System der Marktkoppelung ausgeschlossen, das die Versorgungssicherheit verbessert hätte. Zudem wirkt sich das Abseitsstehen der Schweiz auf die Netzstabilität aus. Für den Ausgleich unkontrollierter Stromflüsse muss auf Wasserreserven zurückgegriffen werden, die der Versorgung im Winter dienen. Aufgrund der klima- und energiepolitischen Ziele (Elektrifizierung des Verkehrs- und des Wärmesektors) ist mit einem Anstieg der Stromnachfrage zu rechnen, die aus heimischer Stromproduktion aus Erneuerbaren gedeckt werden soll.

Diesen Herausforderungen begegnet der Bundesrat mit der Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Damit soll auch der Strommarkt liberalisiert werden. Die Vorlage ist komplex und damit für Diskussionsstoff gesorgt.