Erweiterte Verwendung der AHV-Nummer

Ab dem 1. Januar 2022 dürfen Behörden die AHV-Nummer zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben systematisch verwenden. Der Bundesrat will mit dieser Massnahme die Verwaltungsabläufe effizienter gestalten.

Die Änderung des AHVG ermöglicht es den Behörden, die AHV-Nummer systematisch als Personenidentifikator zu verwenden, sofern die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben dies erfordert. Ziel ist es, Verwechslungen bei der Bearbeitung von Personendossiers zu vermeiden, zur Umsetzung der «E-Government-Strategie Schweiz» beizutragen und die Effizienz der Verwaltung zu verbessern. Personenattribute wie Familienname, Vorname oder Zivilstand können automatisch, rasch und genau aktualisiert werden. Das verringert den Verwaltungsaufwand und das Fehlerrisiko.

Technische und organisatorische Massnahmen zur Sicherstellung der Datensicherheit

Der Zugang zu den Datenbanken, die die AHV-Nummer verwenden, muss optimal gesichert werden (insbesondere Begrenzung und Authentifizierung der zugreifenden Personen, sichere Datenübertragung, Verschlüsselung, Virenschutz und Firewalls). Wichtige Abläufe innerhalb der Informatiksysteme müssen aufgezeichnet und ausgewertet werden.

Wer die AHV-Nummer ab dem 1. Januar 2022 nach altem Recht verwendet, muss ab diesem Zeitpunkt innerhalb eines Jahres die technischen und organisatorischen Massnahmen umsetzen. Die neuen Verwenderinnen und Verwender können sich nach dem Bundesratsentscheid bei der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) melden. Die Meldungen werden ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung gemäss den neuen Vorschriften bearbeitet.