FI-Schutzschalter in Baustromverteilern

Seit Anfang 2024 müssen alle steckbaren Anschlüsse bei Baustromverteiler mit FI-Schutzschalter ausgerüstet sein. Die Suva führt derzeit Stichprobenkontrollen durch, um die Nachrüstung sämtlicher Baustromverteiler zu erreichen. Sie wird hier im kommenden Jahr einen Schwerpunkt setzen.

Seit 1976 müssen alle Steckdosen ≤ 32 A in Baustromverteilern mit RCD (FI) mit IΔn ≤ 30 mA ausgestattet sein. Am 1. Januar 2020 ist die Norm NIN 2020 in Kraft getreten, die auch für Steckdosen > 32 A einen RCD mit IΔn 100 mA oder 300 mA (typischerweise 63 A oder 125 A Steckverbindungen für Krane) eine entsprechende Vorschrift vorsieht. Nicht betroffen von den Bestimmungen sind auf Klemmen verdrahtete Anschlüsse. Das ESTI hat die Übergangsfrist zur Nachrüstung bis zum 1. Januar 2024 verlängert. Nach Schätzung der Suva sind inzwischen rund 80 Prozent der Baustromverteiler nachgerüstet worden.

Bereits dieses und letztes Jahr hat die Suva bei ihren Kontrollen einen Schwerpunkt auf die Ausrüstung der Baustromverteiler mit RCD gelegt. Dabei ist den Kontrolleurinnen und Kontrolleuren auch aufgefallen, dass nicht nur eine Reihe von Baustromverteilern noch nicht nachgerüstet wurden, sondern auch dass es verschiedene Mängel bei den Elektroschemata gibt. Sie sind teilweise nicht mehr lesbar oder wurden nicht nachgeführt – oder sie fehlen gleich ganz. In 30 Prozent der Baustromverteiler werden ausserdem NH-Sicherungen gelagert. Dagegen gibt es zwar keine explizite Vorschrift, dennoch rät die Suva dazu, die NH-Sicherungen aus den Baustromverteilern zu entfernen und einen Hinweis anzubringen, dass nur entsprechend instruierte und mit Elektro PSA ausgerüstete Personen die Sicherungen tauschen oder ersetzen dürfen.

Wir rufen unsere Mitglieder deshalb auf, alte Baustromverteiler möglichst schnell nachzurüsten, die Elektroschemata auf den neuesten Stand zu bringen und NH-Sicherungen aus den Baustromverteilern zu entfernen.