Bauarbeitenverordnung 2022: Die wichtigsten Änderungen für Elektrounternehmen

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept

Nach Artikel 4 der neuen BauAV muss vor Beginn der Bauarbeiten ein Konzept vorliegen, das alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen aufzeigt und insbesondere die Notfallorganisation beinhaltet. Der Artikel sieht keine bestimmte Form für das Konzept vor, es muss aber zwingend schriftlich vorliegen. Serviceaufträge sind von dem Artikel nicht ausgenommen, da sich die BauAV auch auf die Instandstellung, die Änderung, der Unterhalt und die Kontrolle bezieht. EIT.swiss hat in Zusammenarbeit mit Batisec Mustersicherheitskonzepte für Baustellenarbeiten und Serviceaufträge erstellen lassen. Diese beinhaltet die wichtigsten Notfallnummern, eine Aufzählung der zu erwartenden Gefahren und einen Verweis auf die Massnahmen im Batisec Handbuch. Sie können direkt auf der Webseite von EIT.swiss und von Batisec heruntergeladen werden. Für grosse Baustellen muss von den Elektrounternehmen nur ein Konzept für die spezifischen elektrischen Gefahren (z.B. 5+5 Regeln, ESTI-Weisung 407) erstellt werden. Für die allgemeinen Gefahren ist kein eigenes Konzept nötig, solange die Mitarbeitenden hinsichtlich des übergeordneten Konzepts der Bauleitung instruiert worden sind.

Tragbare Leitern und Absturzssicherung

Betreffend die Bestimmungen über tragbare Leitern setzt sich in der BauAV fort, was schon bis anhin gegolten hat: Leitern sollten nur dann als Arbeitsmittel eingesetzt werden, wenn in Hinblick auf die Sicherheit kein anderes Arbeitsmittel geeigneter ist. Ein eigentliches Leiterverbot besteht nicht. Neu ist hingegen, dass ab einer Standhöhe von 2 Metern nur noch Arbeiten von kurzer Dauer ausgeführt werden dürfen und Absturzsicherungen getroffen werden müssen. Betreffend Leistungspositionen im NPK bis zu einer Arbeitshöhe von 3,5 Metern ist zudem keine Änderung vorgesehen, da die Standhöhe von 2 Metern als Ausgangslage dient.

Nach dem STOP-Prinzip ist es dabei sinnvoller, die tragbaren Leitern durch Podest- oder Teleskopleitern, Hebebühnen und ähnliche Arbeitsmittel zu ersetzen, anstatt Arbeiten mit einer Persönlichen Sicherheitsausrüstung gegen Absturz (PSAgA), die zuvor eine Ausbildung verlangt, durchzuführen. Die Beschaffung solcher Arbeitsmittel mag im ersten Moment zu Mehrkosten führen, bietet aber auch ein Mehr an Sicherheit für die Mitarbeitenden – der Sturz von der Leiter gehört immer noch zu den verbreitetsten Unfällen der Elektrobranche. Betroffen von den neuen Bestimmungen sind etwa 5 Prozent aller Arbeiten von Elektrofachleuten.