Neuer Gesamtarbeitsvertrag seit 1. Januar 2020

Per 1. Januar 2020 ist der neue Gesamtarbeitsvertrag der schweizerischen Elektrobranche in Kraft getreten. Der Vertrag ist das Resultat der Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und EIT.swiss. Er wurde von den Delegierten von EIT.swiss am 12. September 2019 genehmigt. Er gilt für alle Mitglieder von EIT.swiss. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 15. September 2020 verschiedene Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages der Schweizerischen Elektrobranche mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2023 allgemeinverbindlich erklärt. Seit 1. Oktober 2020 gelten auch für alle Nicht-Mitglieder die im Bundesratsbeschluss aufgeführten Bestimmungen des GAV. Damit verfügen nun alle Betriebe der Elektrobranche wieder über die arbeitsvertraglich gleichen Rahmenbedingungen.

An der PLK-Versammlung vom 29. Oktober 2021 einigten sich Vertretende der Arbeitgeber und der Gewerkschaften auf eine Lohnerhöhung von insgesamt 1.5 Prozent per 1. Januar 2022. Neben dem Teuerungsausgleich von 0.9 Prozent sind für dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellte Mitarbeitende zusätzlich 0.6 Prozent der AHV-Lohnsumme per 31. Dezember 2021 für individuelle Lohnerhöhungen zu verwenden.