Mit der Berufsprüfung zum eidgenössischem Fachausweis

Seit dem 1. Juli 2020 gilt die neue Prüfungsordnung (2020). Repetentinnen und Repetenten nach R2003 erhalten mit Stichtag 1. März 2023, die letzte Möglichkeit für eine Wiederholung. 

Für Personen, die ihre Weiterbildung gemäss PO beginnen, umfasst das Berufsbildungskonzept folgende drei Berufsprüfungen:

  • Elektroprojektleiterinnen und Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit (BPEL) arbeiten in der Regel in Elektro-Installationsbetrieben, Planungsbüros, Kontrollunternehmungen, in Elektrizitätsversorgungsunternehmen oder in der Industrie. Sie sind im Sinne der NIV kontrollberechtigt.
  • Elektroprojektleiterinnen und -projektleiter Planung (BPPL) arbeiten in der Regel in Elektroplanungsbüros, aber auch in Elektrizitätsversorgungsunternehmen oder in der Industrie.
  • Projektleiterinnen und Projektleiter Gebäudeautomation (BPGA) arbeiten in der Regel bei Systemintegratoren, Versorgungsbetrieben, Gebäudebetreibern, im Facility Management, in Planungsbüros oder in der Industrie.

Die Berufsprüfungen Elektro-Sicherheitsberaterin und -berater, Elektro-Projektleiterin und Elektro-Projektleiter sowie Elektroprojektleiterin und Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit können nach zwei Jahren einschlägiger Berufserfahrung unter fachkundiger Leitung und die Berufsprüfung Telematik-Projektleiterin und -Projektleiter, Elektroprojektleiterin und Elektroprojektleiter Planung sowie Projektleiterin und Projektleiter Gebäudeautomation nach zwei Jahren einschlägiger Berufserfahrung absolviert werden.

Gemäss PO ist es möglich, gewisse Module oder Prüfungsteile anzuerkennen. Details dazu sind im Dokument „Anerkennung PO" und im Dokument „Prüfungsinformationen PO“ zu finden. Für Personen, die mit ihrer Weiterbildung nach R2003 begonnen haben, ist das Reglement über die Durchführung der Berufs- und höheren Fachprüfungen im Elektro- und Telematik-Installationsgewerbe vom 25. Juni 2003 gültig. Das dort verankerte Berufsbildungskonzept umfasst die folgenden drei Berufsprüfungen:

  • Elektro-Sicherheitsberaterinnen und -berater (BS) besitzen die Fähigkeiten und die Kenntnisse, um Installationen gemäss NIV zu kontrollieren (Kontrollberechtigung) und sicherheitstechnische Beratungen durchzuführen.
  • Elektro-Projektleiterinnen und -Projektleiter (BE) besitzen die Fähigkeiten und die Kenntnisse, um Elektroprojekte gemäss den einschlägigen Normen, Vorschriften und SIA-Ordnungen selbstständig zu planen, Installationen gemäss NIV zu kontrollieren (Kontrollberechtigung) und sicherheitstechnische Beratungen durchzuführen. Der Titel Elektro-Projektleiterin und -Projektleiter kann auch in Etappen, via die Elektro-Sicherheitsberaterin und den Elektro-Sicherheitsberater, erlangt werden.
  • Telematik-Projektleiterinnen und -Projektleiter (BT) besitzen die Fähigkeiten und Kenntnisse, Telematikanlagen und Netzwerke zu planen, zu erstellen und in Betrieb zu nehmen.

Gemäss R2003 ist es möglich, der Inhaberin oder dem Inhaber eines eidg. Fachausweises oder Diploms bereits abgelegte gleichwertige Prüfungsfächer bei weiteren Prüfungen zu erlassen. Details dazu sind im Dokument „Anerkennung R2003" und im Dokument „Prüfungsinformationen R2003“ zu finden.

Zentraler Prüfungsort Zürich Altstetten

Ab dem 29. Juni 2021 finden alle Prüfungen der höheren Berufsbildung von EIT.swiss am neu eingerichteten zentralen Prüfungsort in Zürich Altstetten statt.

Die modern eingerichteten Prüfungslokalitäten bieten eine gute Grundlage für ein einheitliches Prüfungswesen, auch mit dem Ausblick auf das zukünftige «digitale Prüfen».

Mehr Informationen finden Sie in den unten stehenden Dokumenten

Gebühren

Für Prüfungen nach Prüfungsordnung gelten die folgenden Prüfungsgebühren (in CHF exkl. MwSt.).

  • BPEL Elektroprojektleiter/in Installation und Sicherheit
    1405.-
  • BPEL Elektroprojektleiter/in Installation und Sicherheit mit BS
    925.-
  • BPPL Elektroprojektleiter/in Planung
    1395.-
  • BPPL Elektroprojektleiter/in Planung mit BS
    1130.-
  • BPEL Elektroprojektleiter/in Installation und Sicherheit mit BPPL
    935.-
  • BPPL Elektroprojektleiter/in Planung mit BPEL
    925.-
  • BPGA Projektleiter/in Gebäudeautomation
    1240.-

In allen Prüfungsgebühren ist das Materialgeld inbegriffen. Bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes wie a) Mutterschaft, b) Krankheit und Unfall, c) Todesfall im engeren Umfeld, d) unvorhergesehener Militär, Zivilschutz- oder Zivildienst erhalten Prüfungskandidatinnen und -kandidaten CHF 150.- (exkl. MwSt.) zurückerstattet.

Für Prüfungen nach Reglement 2003 gelten die folgenden Prüfungsgebühren (in CHF exkl. MwSt.).

  • BS Elektro-Sicherheitsberater/in
    1140.-
  • BE Elektro-Projektleiter/in
    1300.-
  • BE Elektro-Projektleiter/in BE mit CP/BS
    1000.-
  • BT Telematik-Projektleiter/in
    1100.-

In den Prüfungsgebühren sind die Materialkosten inbegriffen. Bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes wie a) Militär- und Zivilschutzdient, b) Krankheit, Unfall oder Mutterschaft sowie c) Todesfall in der Familie erhalten Prüfungskandidatinnen und -kandidaten CHF 120.- (exkl. MwSt.) zurückerstattet.

Termine

Die Anmeldung erfolgt online. Die erforderlichen Beilagen sind dort ersichtlich. Fehlerhafte oder unvollständige Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Weitere Einzelheiten sind den geltenden Reglementen, Prüfungsordnungen und Wegleitungen zu entnehmen.

Schulen

EIT.swiss führt die Prüfungen durch und legt den Inhalt der Ausbildung fest. Die Ausbildung selbst wird von unabhängigen Schulen gemäss EIT.swiss-Richtlinien durchgeführt.

Hilfsmittel

Hilfsmittel gemäss PO

Es werden alle Hilfsmittel an den Prüfungen nach Prüfungsordnung PO zugelassen. Dies gilt für die mündlichen sowie schriftlichen Teile (inkl. Arbeitsvorbereitung) an der Abschlussprüfung. Die Aufgabenstellungen werden so ausgerichtet, dass ein Nachschlagen z.B. im Internet oder den Normen nicht nötig ist, um die gestellte Aufgabe zu beantworten.

Zur Verfügung stehende Messgeräte für PO und R2003:

Für die Messungen bzw. Überprüfung der Schutzmassnahmen dürfen die Kandidaten an der Prüfung ihre eigenen, aktuellen, kalibrierten Messgeräte einsetzen.

Hilfsmittel gemäss R2003:

Die zugelassenen Hilfsmittel werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Prüfungskandidatinnen und -kandidaten wird deshalb empfohlen, die Liste regelmässig zu kontrollieren.

Praktikum

Die Praktikumsausbildung wurde in Zusammenarbeit mit dem VSEK erarbeitet. Sie dient dem Transfer des theoretisch erworbenen Fachwissens bezüglich Prüfung elektrischer Anlagen in der Praxis. Die Kandidatinnen und Kandidaten lernen im Zuge der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung die Abläufe und die Notwendigkeit von Schluss-, Abnahme- und periodischen Elektrokontrollen im Alltag kennen.