Liquidation der Paritätischen Zusatzversicherung zur AHV (PZV)

Seit den 1960er Jahren führt die Spida Familienausgleichskasse für ihre Gründerverbände Gebäudehülle Schweiz, suissetec und EIT.swiss die Paritätische Zusatzversicherung zur AHV (PZV). Dieses Vorsorgewerk ermöglichte lange vor der Einführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge im Jahr 1985 eine zusätzliche Vorsorgelösung für das Ausbaugewerbe. 

Die Beiträge wurden in Form von Markenheften und Versicherungsscheinen dokumentiert.  Bis 2026 werden alle anspruchsberechtigten Personen der PZV das Referenzalter erreicht haben – danach wird es keine aktiven Versicherten mehr geben. Viele Versicherten haben ihre Leistung aus der PZV bereits erhalten. Die ausstehenden Leistungen sind noch auszuzahlen, im Anschluss wird die PZV aufgelöst. 

Wichtig: 

Wir bitten alle Personen, die zum heutigen Zeitpunkt noch über unbezahlte Ansprüche gegenüber der PZV verfügen, der Spida Familienausgleichskasse ihre Markenhefte oder Versicherungsscheine im Original einzureichen.

Bei Fragen steht Ihnen die Spida zur Verfügung. Der Anspruch kann unter folgender Adresse geltend gemacht werden: 

Spida Sozialversicherungen
Paritätische Zusatzversicherung
Postfach
Bergstrasse 21
8044 Zürich
Tel.: 044 265 50 50