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Energiemangellage: Informationen für Unternehmen der Elektrobranche

In Sachen möglicher Energiemangellange interessieren nicht nur einfach umsetzbare Massnahmen zur Optimierung des Energieverbrauchs, sondern auch die potentiellen arbeitsrechtlichen Folgen einer effektiven Mangellage. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf die aktuellen Fragen.

Freiwillige Massnahmen

Bauenschweiz hat zusammen mit seinen Mitgliedsverbänden eine Liste möglicher freiwilliger Massnahmen erstellt, die die Bauwirtschaft vor Eintritt der Mangellage beschliessen bzw. umsetzen könnte.

Der Schweizerische Gewerbeverband stellt Checklisten für Betriebe zur Verfügung. Sie enthalten allgemeine Massnahmen für den Management- und den Technikbereich und sind als Muster zu verstehen. Sie sollen die Unternehmen bei der Umsetzung von Energiesparmassnahmen unterstützen.

Auf der Webseite der Kampagne „nicht-verschwenden.ch“ sind neben allgemeinen Informationen auch Spartipps für Unternehmen zu finden.

Arbeitsrechtliche Folgen

Das Centre Patronal Bern beleuchtet die Energiemangellage aus arbeitsrechtlicher Sicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu finden Sie auf dieser Webseite.

Das SECO hat ein Merkblatt zur Kurzarbeitsentschädigung im Kontext der aktuellen Energiemarktlage erstellt. Dieses und weitere Informationen sind auf arbeit.swiss zu finden.

Ein weiteres Merkblatt des SECO beschäftigt sich mit dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen von Energiesparmassnahmen, zu finden auf dieser Webseite. Zudem hat das SECO den Wegleitungstext zu Art. 27 ArGV1 (dringendes Bedürfnis) ergänzt. Den genauen Wortlaut finden Sie hier.