Die Stromversorger als Mitbewerber

Dass Stromversorgungsunternehmungen im Installationsgeschäft mitmischen, ist für viele ein Dorn im Auge. Doch solch gewachsene Gebilde können nur schwerlich via Bundesbern geregelt werden. Vielmehr ist die Eigentümerstrategie zu hinterfragen. Ist es Aufgabe der öffentlichen Hand, Elektroinstallationen anzubieten? Als Bürger, «Miteigentümer» und Kunde könnten wir direkt Einfluss nehmen.

Mit der Interpellation 16.3417 verlangte ein Walliser Nationalrat Auskunft über das Marktverhalten von bundesnahen oder staatlichen Stromversorgungsunternehmen, die sich auch im Elektroinstallationssektor tummeln. Der Interpellant wirft solchen Unternehmen Preisdumping vor und wollte vom Bundesrat wissen, wie sichergestellt wird, dass sie die gleichen Bedingungen erfüllen wie private KMU. Er vermutet, dass dieses Marktverhalten wegen dem zu tiefen Verhältnis von fachkundigen Mitarbeitern zum restlichen Montagepersonal entsteht. Auch der Bundesrat beschränkt sich bei seiner Antwort auf die entsprechende Bestimmung der NIV. Er streicht heraus, dass nur Betriebe eine allgemeine Installationsbewilligung erhalten, wenn auf 20 in der Installation beschäftigte Personen, mindestens ein/e Fachkundiger/e die technische Aufsicht ausübt. Nach der Erteilung der Bewilligung durch das ESTI ist jeder Bewilligungsinhaber für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen selber verantwortlich. Das ESTI führt gemäss Bundesrat keine regelmässigen Kontrollen durch, ob die Bewilligungsvoraussetzungen noch erfüllt sind.

Doch ist dies das Problem der offensiven Preispolitik von Betrieben, die im Besitz der öffentlichen Hand sind? Ich denke nicht. Auch private KMU bekunden immer mehr Mühe, genügend fachkundige Mitarbeiter zu finden. Wenn wir Unternehmer nicht gezielter Nachwuchs zur Teilnahme an höheren Fachprüfungen motivieren, wird sich ein Mangel an Fachpersonen weiter manifestieren.

Das Problem der aggressiven Preispolitik von Installationsbetrieben liegt an einem ganz anderen Ort: bei der indirekten Quersubventionierung. Allerdings wird immer versichert, dass die Kosten sauber getrennt werden. Ich behaupte, dass diese messerscharfe Abgrenzung gar nicht möglich ist. Aufwände wie zum Beispiel Mieten, Marketing, Informatik und Administration bilden eine Manövriermasse, die erfolgsorientiert umgeschichtet werden kann. Verlustgeschäfte in der Elektroinstallation gehen so im grossen Rauschen unter. Doch dieses Problem kann nicht auf Bundesebene gelöst werden. Hier sind die gut bezahlten CEOs in der Verantwortung. Aber auch die Eigentümer könnten über die Eigentümerstrategie gezielt Einfluss nehmen. Die Frage muss sein: Wollen wir, dass Stromversorgungsunternehmen die Installateure konkurrieren? Das haben wir als Bürger und als Kunden selber in der Hand.

Matthias Samuel Jauslin, 56, Wohlen AG, durch und durch Milizpolitiker. Auch als Nationalrat noch täglich für seinen Elektroinstallationsbetrieb auf Achse. Er ist Geschäftsführer und Hauptaktionär eines Unternehmens, das im Bereich Elektroanlagen, Telematik und Automation tätig ist. Er beschäftigt über 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seit 2015 ist er Mitglied des Nationalrates und der Staatspolitischen Kommission.