16,3 Millionen Franken Kurskosten zurückerstattet

Absolvierende von Vorbereitungskursen auf eine eidgenössische Berufsprüfung oder eine eidgenössische höhere Fachprüfung werden vom Bund seit 2018 direkt finanziell unterstützt. Für das erste Jahr der neuen Finanzierung sind 4096 Gesuche für Bundesbeiträge genehmigt und insgesamt 16,3 Millionen Franken ausbezahlt worden. Dies sind die Ergebnisse der neuen Statistik zur subjektorientierten Finanzierung in der höheren Berufsbildung des Bundesamts für Statistik.

Erstmals liegen Resultate vor zum 2018 neu eingeführten Finanzierungsmodell für die neue subjektorientierte Finanzierung in der höheren Berufsbildung. Das Jahr 2018 ist noch als Übergangsjahr zu betrachten. Die Ergebnisse 2018 der neuen Statistik zeigen ein vorläufiges Bild.

2018 legten knapp 23 000 Personen eine eidgenössische Prüfung ab, 19 000 eine Berufsprüfung und knapp 4000 eine höhere Fachprüfung. 17% von ihnen reichten beim Bund bereits bis Ende 2018 ein Gesuch für Beiträge an die Kosten der Vorbereitungskurse ein, welches die Voraussetzungen erfüllte und bewilligt wurde. 12,4 Millionen Franken an Beiträgen wurden vom Bund für die Finanzierung von Vorbereitungskursen auf eine Berufsprüfung und knapp 4 Millionen für Vorbereitungskurse auf eine höhere Fachprüfung gesprochen. Der durchschnittliche Beitrag pro Gesuch für Vorbereitungskurse auf eine höhere Fachprüfung war mit 4400 Franken um rund 500 Franken höher als jener für eine Berufsprüfung (3900 Franken).

Die Kurse, die zu einer Subvention berechtigen, werden von den Kursanbietern in der sogenannten Meldeliste eingetragen. Für 2017 und 2018 enthält diese Liste 5075 Kurse von 658 Anbietern. Das Angebot für Kurse, die auf die Berufsprüfung vorbereiten, ist mit 3719 Kursen grösser als jenes für die höhere Fachprüfung.

Die Gesamtheit der Bezügerinnen und Bezüger des Prüfungsjahrganges 2018 wird erst Ende 2020 bekannt sein, da die Gesuche bis zu zwei Jahre nach der Prüfung eingereicht werden können. Weiter sind nur jene Personen zu einem Bundesbeitrag berechtigt, die nicht kantonal subventionierte Vorbereitungskurse ab 2017 belegt haben.