Überarbeitetes Kurswesen bei Batisec

Mit der letzten Rezertifizierung der Branchenlösung durch die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit wurde BATISEC aufgefordert, für den Basiskurs mehr Zeit einzuplanen. Ab 2023 wird der Kursinhalt auf anderthalb Tage verteilt.

Der Basiskurs zur Schulung der Kontaktperson für Arbeitssicherheit (KOPAS) dauerte bisher einen Tag. Neu besteht der Basiskurs aus einem halbtägigen Vor- und Informationskurs und einem ganztägigen Kurs. Im Halbtageskurs werden die gesetzlichen Grundlagen und die Anforderungen an ein betriebliches Sicherheitssystem geschildert. Im Tageskurs werden die Anwendung des Handbuchs und die Hilfsmittel der BATISEC zum Aufbau eines betrieblichen Sicherheitssystems aufgezeigt.

Um die Auswirkungen auf die betrieblichen Abläufe so gering wie möglich zu halten, werden die Kurse getrennt durchgeführt. Der Vor- und Informationskurs wird als Webinar und als Präsenzkurs in St. Gallen, Zürich, Tolochenaz und Mezzovico angeboten. Alle Basiskurse sind Präsenzkurse und finden in St. Gallen, Zürich, Tolochenaz oder Mezzovico statt. Für die Präsenzkurse ist ein Laptop oder ähnliches mobiles Gerät notwendig. Die Termine 2023 und die Anmeldeformulare finden Sie auf der Webseite von Batisec

Bitte beachten Sie: Die Teilnahme am Basiskurs ist erst nach besuchtem Vor- und Informationskurs möglich. Der Basiskurs soll innerhalb von 12 Monaten nach dem Vor- und Informationskurs absolviert werden. Es besteht keine Pflicht, nach der Teilnahme am Vor- und Informationskurs auch den Basiskurs zu besuchen. Ein Zertifikat für den KOPAS und den Betrieb wird erst ausgestellt, wenn beide Kurse absolviert wurden. Vor- und Informationskurs und Basiskurs werden getrennt gebucht und verrechnet.

Der Vor- und Informationskurs ersetzt den bisherigen Weiterbildungskurs „Rechtliche Grundlagen“. Das übrige Kursangebot bleibt unverändert.

Als Arbeitgebende oder Vorgesetzte sind Sie am Vor- und Informationskurs ebenfalls willkommen, wenn Sie sich über die gesetzlichen Grundlagen und Ihre Pflichten auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes informieren möchten, z. B. bevor Sie einen KOPAS bestimmen.