Suva: Verlängerung der Zahlungsfristen für Betriebe
Aufgrund der hohen wirtschaftlichen und personellen Belastung der versicherten Betriebe durch die Corona-Epidemie verzichtet die Suva mit sofortiger Wirkung auf das Erheben von Verzugszinsen für verspätete Zahlungen. Zudem werden keine Mahnungen verschickt oder Betreibungen eingeleitet.
Diese Massnahmen sind vorerst bis am 30. Juni 2020 befristet und werden je nach Entwicklung der derzeitigen Ausnahmesituation verlängert. Auch nach Ablauf der Sistierung wird die Suva ihren Versicherten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben realistische, angepasste Zahlungsmöglichkeiten anbieten.