Suva: Prämienentwicklung für 2019

Die Suva reduziert 2019 die Prämien für alle Betriebe (Berufs- und Nichtberufsunfall) um 15 Prozent, dank ausserordentlicher Anlageerträge. Für die Elektroinstallations- und Netzbaubetriebe (Klasse 55D) sinkt darum die Bruttoprämie, obwohl der Basisprämiensatz in der Berufsunfallversicherung und in der Nichtberufsunfallversicherung für 2019 um 5 Prozent erhöht werden muss.

Für 2019 gewährt die Suva eine ausserordentliche Prämienreduktion in der Höhe von 15 Prozent der Nettoprämie. Dies ist möglich dank des erfreulichen Ergebnisses 2017, das insbesondere dank einer überdurchschnittlichen Anlageperformance von 7,8 Prozent zustande kam. Bei den versicherten Betrieben der Berufsunfallversicherung (BUV) werden die Prämien um rund 220 Millionen Franken reduziert. Ebenso profitieren die Prämienzahlenden der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV): Sie werden um rund 300 Millionen Franken entlastet. Zudem erneuert die Suva die Prämienmodelle, um verstärkt auf Präventionsanreize zu setzten und ein durchgängiges Bemessungssystem zu schaffen. Per 1. Januar 2019 führt die Suva ausserdem eine interne Rückversicherung zur Finanzierung von Grossschäden ein.

Asbest verursacht hohe Kosten in der Berufsunfallversicherung (BUV)

Die Kosten für Berufskrankheiten in der Klasse 55D (Elektroinstallationen, Netzbau) betragen ca. 7 Millionen Franken pro Jahr, was ungefähr 20 Prozent des Gesamtaufwands entspricht. Grund für die hohen Kosten ist eine Zunahme asbestbedingter Berufskrankheiten. An den Folgen dieser heimtückischen Berufskrankheiten starben in den letzten Jahren jährlich rund 10 Personen, die bei Elektroinstallationsunternehmen beschäftigt waren. Zum Vergleich: Es verunfallen jährlich bis 2 Personen tödlich in Betrieben, die der Klasse 55D angehören.

Durch die ungewöhnlich hohe Anzahl Renten, verursacht durch die Asbestfälle, reichten die gebildeten Rückstellungen nicht aus, um die in der Klasse 55D angefallenen Kosten zu decken. Durch diese Unterprämie hat sich das Defizit vergrössert. Dies hat zur Folge, dass bei den Elektroinstallationsgeschäften (Unterklassenteil 55D A0) der Basissatz per 1. Januar 2019 wiederum um eine Stufe d.h. um 5 Prozent angehoben werden muss (von netto 1,3280 % auf 1,3950 %). Ebenso erfährt der Unterklassenteil 55D AK (Installation von Kommunikations- und Multimediasystemen) eine Anpassung um eine Stufe nach oben (von netto 0,6390 % auf 0,6710 %). Diese Korrekturen führen aber lediglich dazu, dass die neu anfallenden Kosten gedeckt werden können. Das bestehende Defizit kann dadurch nicht abgebaut werden. Aus diesem Grund sind zukünftig weitere Erhöhungen der Prämiensätze zu erwarten.

Steigende Kosten in der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV)

Dem allgemeinen Trend des gesamten Versicherungszweiges folgend, sind auch in der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) die Kosten gestiegen. Dies hat zur Folge, dass in der NBUV ebenfalls der Basissatz um eine Stufe bzw. um 5 % von netto 1,9630 % auf 2,0610 % erhöht wird. Mit dieser Erhöhung wird der Prämiensatz auch hier nur den zu erwartenden Aufwendungen entsprechen. Auch in der NBUV muss darum in Zukunft mit einer Anpassung der Prämiensätze gerechnet werden. Trotz den Erhöhungen der Basisprämiensätze von 5 Prozent in der BUV und NBUV, ergibt sich auf dem Bruttosatz eine Prämienreduktion von 8,2 Prozent in der BUV und 8,7 Prozent in der NBUV. Dies folgt aus der eingangs beschriebenen ausserordentlichen Prämienreduktion der Suva. Die Prämiensätze der einzelnen Betriebe allerdings können von den Basissätzen abweichen, weil diese von den jeweiligen Tätigkeitsfeldern und dem Risikoverlauf abhängen.