Normen in der Elektrobranche

Die Sicherheit und die korrekte Ausführung von elektrischen Installationen stehen bei EIT.swiss und seinen Mitgliedern an oberster Stelle.

In den Arbeitsgruppen des IEC (international), des CENELEC (europäisch) und Electrosuisse / CES (national) erarbeiten über 850 Experten aus verschiedenen Branchen die Grundlagen zu neuen Normen. In mehrstufigen Verfahren gelangen die Normentexte vom Vorschlag über den Entwurf und über die Abstimmung zur definitiven Norm.

Deshalb ist es für EIT.swiss als Vertreter der Elektrobranche wichtig, in den Technischen Kommissionen (TK) mitzuarbeiten und seine Erfahrungen einzubringen. Denn durchdachte Normen und Standardisierungen tragen zum hohen Niveau der Schweizer Elektrobranche bei.

NIN

Ziel der Niederspannungs-Installations-Norm (NIN) ist es die Sicherheit von Personen, Nutztieren und Sachwerten vor Gefahr und Beschädigung zu gewährleisten, die durch angemessenen Gebrauch elektrischer Anlagen entstehen können.

Die NIN oder SN 411000 enthält Regeln für die Planung, Errichtung und Prüfung elektrischer Anlagen die mit Bemessungsspannungen bis zu 1000V AC oder 1500V DC versorgt werden. Sie stützt sich auf das Elektrizitätsgesetz (EleG), die Starkstromverordnung (StV), die Niederspannungs-Erzeugnisverordnung (NEV) und die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV).

Herausgegeben wird die NIN von der Electrosuisse, die in der Technischen Kommission 64 (TK64) in Zusammenarbeit mit Vertretern unterschiedlicher Branchen und Verbände die NIN unterhält, erneuert und weiterentwickelt. EIT.swiss ist Mitglied der TK 64 und vertritt hier die Interessen und Anliegen der Elektrobranche.

Sicherheitsnachweis

Nach den Vorgaben der NIV müssen elektrische Anlagen nach dem Erstellen, aber auch in regelmässigen Abständen (Perioden) kontrolliert werden. Der Eigentümer oder der von ihm bezeichnete Vertreter sorgt dafür, dass die elektrischen Installationen den Anforderungen der anerkannten Regeln der Technik (NIN) entsprechen.

Die Netzbetreiberinnen fordern die Eigentümer, deren elektrische Installationen aus ihrem Niederspannungsverteilnetz versorgt werden, mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich dazu auf, einen Sicherheitsnachweis bis zum Ende der Kontrollperiode einzureichen.

Die Kontrolle der Installationen muss durch einen unabhängigen Prüfer stattfinden. Diese unabhängigen Kontrollorgane führen im Auftrag der Eigentümer die technischen Kontrollen durch und halten die Messergebnisse im entsprechenden Sicherheitsnachweis (SiNa) fest. Das ESTI führt eine Liste der kontrollberechtigten Personen in der Schweiz.

Für seine Mitglieder stellt EIT.swiss gemeinsam mit Electrosuisse, ESTI, VSEK und VSE das Formular für die Erstellung des Sicherheitsnachweises (SiNa) zur Verfügung. Für die Kontrollen von Photovoltaikanlagen (SiNa PV) steht ein separates Formular zur Verfügung.