Mit den höheren Fachprüfungen zum eidgenössischen Diplom

Oberste Stufe des Berufsbildungskonzeptes von EIT.swiss ist die höhere Fachprüfung mit eidgenössischem Diplom.

Ab dem 1. Juli 2020 gilt die neue Prüfungsordnung (2020). Repetentinnen und Repetenten nach R2003 erhalten mit Stichtag 1. März 2023, die letzte Möglichkeit für eine Wiederholung.

Für Personen, die ihre Weiterbildung gemäss PO beginnen, umfasst das Berufsbildungskonzept folgende zwei höheren Fachprüfungen:

  • Dipl. Elektroinstallations und Sicherheitsexperten/-expertinnen (HFPEL) arbeiten in der Regel in ihrem eigenen Unternehmen, Elektroinstallationsunternehmen, Elektrokontrollunternehmen, Planungsbüros, Elektrizitätsversorgungsunternehmen oder in der Industrie. Sie sind im Installationsbereich im Sinne NIV fachkundig.
  • Dipl. Elektroplanungsexperten/expertinnen (HFPPL) arbeiten in der Regel in Planungsbüros, in der Planungsabteilung eines Elektroinstallationsbetriebes als selbstständige Planungsunternehmer/innen.

Gemäss PO  ist es möglich, gewisse Module oder Prüfungsteile anzuerkennen. Details dazu sind im Dokument „Anerkennung“ zu finden.

Für Personen, die mit ihrer Weiterbildung nach R2003 begonnen haben, ist das Reglement über die Durchführung der Berufs- und höheren Fachprüfungen im Elektro- und Telematik-Installationsgewerbe vom 25. Juni 2003 gültig. Das dort verankerte Berufsbildungskonzept umfasst die folgenden zwei höheren Fachprüfungen:

  • Dipl. Elektroinstallateure/installateurinnen (HE) besitzen die Fähigkeiten und die Kenntnisse, um Installationen gemäss NIV (Fachkundigkeit) und Telematikanlagen zu projektieren und zu erstellen. Zudem verfügen sie über die notwendigen Kenntnisse, um eine Betrieb verantwortlich zu leiten.
  • Dipl. Telematiker/innen (HT) besitzen die Fähigkeiten und die Kenntnisse, Telematikanlagen und Netzwerke im gesamten Umfang zu planen und in Betrieb zu nehmen Zudem verfügen sie über die notwendigen Kenntnisse, um eine Betrieb verantwortlich zu leiten.

Gemäss R2003 ist es möglich, der Inhaberin oder dem Inhaber eines eidg. Fachausweises oder Diploms bereits abgelegte gleichwertige Prüfungsfächer bei weiteren Prüfungen zu erlassen. Details dazu sind im Dokument „Prüfungsinformationen R2003“ zu finden.

Zentraler Prüfungsort Zürich Altstetten

Ab dem 29. Juni 2021 finden alle Prüfungen der höheren Berufsbildung von EIT.swiss am neu eingerichteten zentralen Prüfungsort in Zürich Altstetten statt.

Die modern eingerichteten Prüfungslokalitäten bieten eine gute Grundlage für ein einheitliches Prüfungswesen, auch mit dem Ausblick auf das zukünftige «digitale Prüfen».

Mehr Informationen finden Sie in den unten stehenden Dokumenten

Gebühren

Für Prüfungen nach Prüfungsordnung PO gelten die folgenden Prüfungsgebühren (in CHF, exkl. MwSt.).

  • HFPEL Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte/-expertin
    1445.-
  • HFPPL Elektroplanungsexperte/-expertin
    1445.-
  • HFPEL Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte/-expertin mit HFPPL
    980.-
  • HFPPL Elektroplanungsexperte/-expertin mit HFPEL / HE
    980.-

In allen Prüfungsgebühren ist das Materialgeld inbegriffen. Bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes wie a) Mutterschaft, b) Krankheit und Unfall, c) Todesfall im engeren Umfeld, d) unvorhergesehener Militär, Zivilschutz- oder Zivildienst erhalten Prüfungskandidatinnen und -kandidaten CHF 150.00 zurückerstattet.

Für Prüfungen nach Reglement 2003 gelten die folgenden Prüfungsgebühren (in CHF, exkl. MwSt.).

  • HE Dipl. Elektroinstallateur/in
    1250.-
  • HT Dipl. Telematiker/in
    1100.-

In den Prüfungsgebühren sind die Materialkosten inbegriffen. Bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes wie a) Militär- und Zivilschutzdient, b) Krankheit, Unfall oder Mutterschaft sowie c) Todesfall in der Familie erhalten Prüfungskandidatinnen und -kandidaten CHF 120.- (exkl. MwSt.) zurückerstattet.

Termine

Die Anmeldung erfolgt online. Die erforderlichen Beilagen sind dort ersichtlich. Fehlerhafte oder unvollständige Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Weitere Einzelheiten sind den geltenden Reglementen, Prüfungsordnungen und Wegleitungen zu entnehmen.

Schulen

EIT.swiss führt die Prüfungen durch und legt den Inhalt der Ausbildung fest. Die Ausbildung selbst wird von unabhängigen Schulen gemäss EIT.swiss-Richtlinien durchgeführt.

Hilfsmittel

Hilfsmittel gemäss PO

Es werden alle Hilfsmittel an den Prüfungen nach Prüfungsordnung PO zugelassen. Dies gilt für die mündlichen sowie schriftlichen Teile (inkl. Arbeitsvorbereitung) an der Abschlussprüfung. Die Aufgabenstellungen werden so ausgerichtet, dass ein Nachschlagen z.B. im Internet oder den Normen nicht nötig ist, um die gestellte Aufgabe zu beantworten.

Hilfsmittel gemäss R2003:

Die zugelassenen Hilfsmittel werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Prüfungskandidatinnen und -kandidaten wird deshalb empfohlen, die Liste regelmässig zu kontrollieren.