Berufsentwicklung - kurz erklärt

Die Berufsbildung ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Die drei Partner setzen sich für eine qualitativ hochstehende Berufsbildung ein und streben ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen und Bildungsgängen an. Der Grundsatz der Verbundpartnerschaft und die Zuständigkeiten der Partner sind im Berufsbildungsgesetz und in der Berufsbildungsverordnung geregelt.

In der Kommission für Berufsentwicklung & Qualität (B&Q) sorgen sie gemeinsam dafür, dass Bildungsinhalte und Ausbildungsqualität der beruflichen Grundbildungen periodisch den Erfordernissen der Arbeitswelt angepasst werden. Die B&Q hat eine beratende Funktion. Die Zusammensetzung und die konkreten Aufgaben der B&Q sind in den Bildungsverordnungen festgelegt und in der Orientierungshilfe ausgeführt. Als beratendes Gremium kann sie bei der Trägerschaft notwendige Anpassungen bei der Trägerschaft beantragen. Die B&Q beantragt bei der Trägerschaft der Grundbildungen die notwendigen Anpassungen.

Prozess mit fünf Schritten

Die beruflichen Grundbildungen werden aufgrund der Bedürfnisse der Arbeitswelt entwickelt und periodisch auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen hin überprüft und gegebenenfalls angepasst (vgl dazu Handbuch SBFI).

Bestehende Grundbildungen werden von der B&Q mindestens alle fünf Jahre überprüft (Schritt 1). Dabei ermitteln sie den allfälligen Handlungsbedarf. Sollte das zum Beispiel eine Revision des Bildungsplans und der Bildungsverordnung sein, dann stellt die B&Q zuhanden der Organisation der Arbeitswelt einen Antrag. Diese prüft den Antrag und leitet diesen bei Zustimmung als Antrag für ein Vor-Ticket an das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) weiter. Das SBFI entscheidet über den Vor-Ticket-Antrag. Bei Zustimmung wird die Organisation der Arbeitswelt mit der Umsetzung beauftragt. Es folgen die weiteren Prozessschritte der Berufsentwicklung.

Im Schritt 2 wird das Qualifikationsprofil erstellt oder überarbeitet. Das Qualifikationsprofil ist das zentrale Instrument in der beruflichen Grundbildung. Es besteht aus dem Berufsbild, der Übersicht der Handlungskompetenzen und dem Anforderungsniveau. Basierend auf dem Qualifikationsprofil werden Bildungsverordnung und Bildungsplan erstellt. Die im Qualifikationsprofil beschriebenen Handlungskompetenzbereiche bilden zudem die Struktur der Ausbildung (Lektionentafel, überbetriebliche Kurse) und der Qualifikationsverfahren. Da das Qualifikationsprofil für die weiteren Arbeiten und die Entwicklung der Bildungserlasse von zentraler Bedeutung ist, wird der Entwurf des Qualifikationsprofils durch das SBFI geprüft und von der Kommission B&Q für die weiteren Arbeiten freigegeben. Die Arbeiten am Bildungsplan dürfen erst danach gestartet werden. Dadurch erhält die Trägerschaft Planungssicherheit, dass sie auf dem richtigen Kurs ist. Überschneidungen und Gemeinsamkeiten zu anderen Berufen werden so rasch sichtbar, und für die weiteren Arbeiten ist die Richtung geklärt. Während der weiteren Arbeit an Bildungsverordnung und -plan kann das Qualifikationsprofil bei Bedarf weiter verfeinert oder den Bedürfnissen angepasst werden.

Im Schritt 3 werden unter anderem die Bildungsverordnung und der Bildungsplan erarbeitet oder geändert. Um eine breit abgestützte Rückmeldung auf die Änderungsvorschläge zu erhalten und allfällige Fragen betreffend des kantonalen Vollzugs zu klären, werden die Entwürfe der Bildungsverordnung des Bildungsplans bei der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) vorgestellt. Die Trägerschaft stellt den jeweils relevanten Akteuren im Berufsfeld zudem die Entwürfe der Bildungsverordnung und des Bildungsplans zur Anhörung zu. Dies dient insbesondere der Sicherstellung der Akzeptanz bei den Unternehmen. Dabei sind alle Sprachregionen miteinzubeziehen. Je nach Umfang der vorgenommenen Anpassungen dauert die Anhörung durch die Trägerschaft ein bis drei Monate. Nach der Anhörung werden die Unterlagen bereinigt. Nach diesen Arbeiten beantragt die B&Q bei der Trägerschaft, dem SBFI den Antrag für das Ticket inkl. der notwendigen Unterlagen einzureichen.

Die eingereichten Unterlagen werden im Schritt 4 zur Qualitätssicherung kontrolliert und das SBFI entscheidet über die Vergabe des Tickets. Anschliessend führt das SBFI bei den Kantonen und interessierten Kreisen eine Anhörung durch. Diese dauert ein bis drei Monate. Die Anhörungsergebnisse werden vom SBFI ausgewertet und die Bildungserlasse bei Bedarf angepasst.

Schritt 5 dient dem Erlass der Bildungsverordnung und der Genehmigung des Bildungsplans. Im Schritt 6 werden die Bildungserlasse umgesetzt und die laufende Überprüfung und Entwicklung einer beruflichen Grundbildung im Rahmen der Arbeiten der B&Q beginnt.