Altersvorsorge

EIT.swiss setzt sich für die langfristige und nachhaltige Sicherung der Altersvorsorge unter der Wahrung des 3-Säulen-Prinzips ein.

Demografischer Wandel

Die Auswirkungen des demografischen Wandels machen eine Reform der Altersvorsorge unabdingbar. Sowohl die erste als auch die zweite Säule leiden darunter, dass Rentnerinnen und Rentner wegen der steigenden Lebenserwartung immer länger auf die AHV und die Altersvorsorge angewiesen sind. Hinzu kommt, dass immer weniger Erwerbstätige für immer mehr Rentenbezügerinnen und -bezüger aufkommen müssen. Trotz dieser besorgniserregenden Entwicklung ist die Altersreform 2020 im Jahr 2017 an der Urne gescheitert. Die Vorlage des Bundesrats wollte erste und zweite Säule gemeinsam überarbeiten. Grund für das Scheitern war am Ende unter anderem die Kompensation der Senkung des Mindestumwandlungssatzes durch die Erhöhung der AHV-Neurenten um 70 Franken. Diese Pläne stiessen insbesondere Seitens der Wirtschaft auf grossen Widerstand: Einerseits hätte die Reform bereits 2025 weitere Sanierungsmassnahmen nötig gemacht. Andererseits hätte mit der Abschaffung des Koordinationsabzugs ein Vorschlag im Raum gestanden, der eine Kompensation der Senkung des Mindestumwandlungssatzes innerhalb der zweiten Säule möglich gemacht hätte.

Schrittweises Vorgehen

Bei der Neuauflage der Rentenreform will der Bundesrat wieder beide Säulen getrennt reformieren. Er schlägt vor, zur finanziellen Stabilisierung der AHV das Frauenrentenalter auf 65 zu erhöhen und die Mehrwertsteuer um 1,5 Prozentpunkte anzuheben. Ausserdem soll der Eintritt ins Rentenalter flexibilisiert werden. Mit der geplanten AHV-Reform wird nur ein Teil der Probleme in der Altersvorsorge angegangen: In der zweiten Säule muss der Mindestumwandlungssatz dringend angepasst werden. 6,8% entsprechen nicht mehr dem Marktumfeld der Pensionskassen, weshalb heute die aktiven Versicherten zur Absicherung der laufenden Rentenbezüge aufkommen müssen. Selbst die in der letzten Rentenreform vorgesehenen 6,0% dürften noch zu hoch sein. Leider ist keine Prognose darüber möglich, ob sich das Anlageumfeld künftig wieder verbessert. Für EIT.swiss ist zentral, dass bei der unbestritten nötigen Rentenreform das Prinzip der getrennten Säulen aufrechterhalten wird. Mit einer Flexibilisierung des Rentenalters können AHV und berufliche Vorsorge gleichzeitig entlastet werden, ohne dass es zu einer Vermischung der Finanzflüsse kommt. Den Vorschlag des Bundesrats beurteilt EIT.swiss indes als kritisch, weil er einseitig bei der Finanzierung ansetzt und kaum Korrekturen an den Leistungen vornimmt. Tatsächlich werden bei einer allfälligen Frühpensionierung die Leistungen sogar noch ausgebaut, weil sie für Männer früher möglich sein soll als bisher und dabei sogar geringere Rentenkürzungen vorsieht. In der zweiten Säule ist eine Anpassung des Mindestumwandlungssatzes unabdingbar. Allfällige Ausgleichsmassnahmen könnten Geringverdiener entlasten.