Öffentliche Unternehmen

EIT.swiss setzt sich für einen fairen Wettbewerb zwischen öffentlichen Unternehmen und der freien Wirtschaft ein.

Rechtfertigungsbedürftigkeit

In der Schweiz ist die Rolle von öffentlichen oder staatsnahen Unternehmen in Wettbewerbsmärkten oftmals historisch bedingt. Sie wurden aufgrund von natürlichen Monopolen oder zur Erbringung des Service Public gegründet und sollten darüber hinaus Ineffizienzen im Wirtschaftssystem korrigieren. Heute sind solche Eingriffe, insbesondere, wenn sie in neue Bereiche ausgedehnt werden, zwingend rechtfertigungsbedürftig. Trotzdem haben Unternehmen, die sich direkt oder indirekt in der Hand von Bund, Kantonen oder Gemeinden befinden, wie die SBB, die Swisscom oder – für die Elektrobranche besonders bedeutsam – die Elektrizitätsunternehmen, in den letzten Jahren damit begonnen, in funktionierende Märkte einzugreifen. Dabei profitieren sie gegenüber ihrer Konkurrenten von marktverzerrenden Wettbewerbsvorteilen.

Verändertes Umfeld

Grund für die Eingriffe ist ein verändertes Umfeld: Staatliche- und halbstaatliche Betriebe streben durch shareholder getriebene Anforderungen immer mehr nach einer Gewinnmaximierung durch Tätigkeiten ausserhalb des ursprünglich vorgesehenen öffentlichen Auftrages. So engagiert sich die Post im Onlinehandel, die Swisscom bietet Pay-TV-Angebote an, die SBB unterhält Reisebüros und die Energieunternehmen werden direkt oder über Firmenkäufe im Installationsbereich tätig. Die Wettbewerbsvorteile der öffentlichen und staatsnahmen Unternehmen gehen von Quersubventionierungen über regulatorische und steuerliche Begünstigungen bis hin zu impliziten und expliziten Staatsgarantien und führen dazu, dass private Konkurrenten aus dem Markt verdrängt werden. Zwar ist die öffentliche Hand oftmals bemüht, Wettbewerbsneutralität durchzusetzen und die offensichtlichsten Vorteile zu beseitigen. Gerade in den Kantonen und Gemeinden ist das Problembewusstsein aber weniger ausgeprägt. Ausserdem können indirekte Vorteile wie der Zugang zu Kundendaten und bessere Kreditbedingungen aufgrund von Staatsgarantien nur bedingt ausgeglichen werden.

Gleichlange Spiesse

Das Parlament hat sich dem Problem bereits öfters gewidmet. Jüngst hat der Ständerat zwei Vorstösse von Ständerat Caroni und Ständerat Rieder angenommen, die auch von EIT.swiss unterstützt werden. Andere Vorstösse, wie die Parlamentarische Initiative Schilliger und die Motion Addor, wurden in der Vergangenheit u.a. mit dem Hinweis abgelehnt, dass der Bundesrat keinen Handlungsbedarf sieht. Für EIT.swiss ist diese Haltung nicht nachvollziehbar. Trotz fehlender Rechtfertigung dehnen sich seit der Jahrtausendwende die wirtschaftlichen Aktivitäten des Staates immer weiter aus und setzen private Anbieter mit unfairen Wettbewerbsvorteilen unter Druck. EIT.swiss fordert mit Nachdruck, dass endlich gleichlange Spiesse für öffentliche, staatsnahe und private Unternehmen geschaffen und die Wettbewerbsneutralität auf allen Staatsebenen durchgesetzt werden.

Forderungen

  • EIT.swiss fordert klare Regelungen betreffend Transparenz bei der Eignerpolitik, Erhaltung der Finanzierungs­neutralität und Verbot von Quersubventionierungen, insbesondere auf kantonaler Ebene.
  • EIT.swiss verlangt gesetzliche Schranken und Ausgleichsmassnahmen für indirekte Wettbewerbsvorteile wie Informationsvorteile und Staatsgarantien.