Steuerabzüge im Umweltbereich
Die Energiewende verursacht für private Haushalte, Unternehmen und die öffentliche Hand hohe Kosten. Steuerabzüge sollen die Auswirkungen für erstere abmildern und damit den Umbau des Schweizer Energiesystems beschleunigen. Doch es gibt Fallstricke.
Kosten der Energiezukunft
2019 beschloss der Bundesrat für 2050 das Netto Null Ziel von Treibhausgasemissionen. Gleichzeitig soll die Energieversorgung gesichert werden. Das Energiesystem ist deshalb so weit wie möglich zu elektrifizieren. In den Energieperspektiven 2050+ skizziert der Bund die dafür zu ergreifenden technischen Massnahmen. Private Haushalte sollen in die Gebäudeeffizienz, die Elektromobilität und alternative Heizungssystem investieren. Gemäss dem Forschungskonsortium JASM kosten diese Massnahmen zwischen 2020 und 2050 insgesamt 97 Mrd. Franken bzw. CHF 330.- pro Kopf und Jahr. Aufgrund der hohen Kosten haben weder die Eigentümerschaft noch Vermietende einen Anreiz für Investitionen in notwendige Renovationstätigkeiten ("Split Incentives Problem"). Um das Netto Null Ziel dennoch zu erreichen, setzen Bund und Parlament vor allem auf Steuerabzüge: Sie sollen die Haushalte bei den Investitionen entlasten und einen Anreiz für Investitionen in Renovationen und neue Gebäudetechnik schaffen. So soll z. B. die abnehmende Dynamik im Bereich Elektromobilität durch Steuerabzüge für die Ladeinfrastruktur stimuliert werden.
Mitnahmeeffekte
Steuerabzüge sind ein umstrittenes Instrument. Sie überwälzen die Kosten der Eigentümerschaft auf die Allgemeinheit und verursachen sog. Mitnahmeeffekte. Es handelt sich hier um Investitionen, bei denen der Abzug weder ausschlaggebend für die Sanierung gewesen ist noch zu einer qualitativ besseren Sanierung geführt hat. Nicht zu vergessen ist, dass Steuerabzüge durch Steuererhöhungen oder Leistungskürzungen in anderen Bereichen zu kompensieren sind, insbesondere, wenn bei den Bundesfinanzen kein Spielraum besteht.
Abwägung
Bei der Einführung von Steuerabzügen ist zwischen Anreizwirkung, Mitnahmeeffekten und Bundesfinanzen abzuwägen. Mit der Einführung einer Abzugsfrist konnte die Effizienz der Steuerabzüge erhöht werden, so dass EIT.swiss sie in der Vergangenheit als wirksames Mittel gegen das Split Incentives Problem befürwortet hat. In Folge der Coronapandemie hat sich die finanzielle Lage des Bundes verschlechtert. Neue Steuerabzüge müssen kompensiert werden. Vor dem Hintergrund, dass einmal gewährte steuerliche Anreize nur schwerlich wieder zu beseitigen sind, ist deshalb Vorsicht walten zu lassen. Insbesondere ist zu prüfen, ob nicht andere Mittel effektiver sind und weniger Mitnahmeeffekte verursachen. Zu nennen sind beispielsweise die direkten Fördermittel, wie sie im Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) vorsieht. Aus Sicht von EIT.swiss sind sie durch ihre direkte Wirkung effizienter und könnten allenfalls auf andere Technologien als Öl-, Gas- und Elektroheizungen ausgedehnt werden.
Forderungen
- EIT.swiss fordert grössere Zurückhaltung bei der Einführung und Ausweitung von Steuerabzügen für energetische Sanierungen.
- Die im Impulsprogramm für klimafreundliche Gebäude des KlG vorgesehenen Mittel sind auf weitere Technologien auszudehnen