«Freie Enden» im NPK

Wie lange und mit welchen Installationscodes werden die Zuschläge für die «freien Enden» in den verschiedenen Verteilern nach NPK ausgemessen?

Sie haben eine an einem Verteiler angeschlossene Installation realisiert und müssen nun die Längen der Kabel ausmessen. Sofern in den Vertragsbedingungen zwischen Ihnen und Ihrem Kunden nicht anders vereinbart, gelten die SIA-Norm 118/380 und die auf dieser basierenden VSEI-Ausmassregeln. Gemäss diesen bestehen die zu vergütenden Kabellängen aus den effektiv verlegten Längen und den freien Enden. Freie Enden sind definiert als Leitungen innerhalb eines Gehäuses oder dergleichen, z. B. in Abzweigkästen, Schlaufkästen, Anschlussdosen, Einlasskästen, Schaltgerätekombinationen, Verteilschränken, Leuchten usw. Im Folgenden wird nur auf die freien Enden in Verteilern eingegangen. So kann auf die unterschiedlichen Regelanwendungen bei Kleinverteilern, Multimediaverteilern, Schaltgerätekombinationen (SGK) und Kommunikationsschränken (Racks) eingegangen werden. Entscheidend für ein korrektes Ausmass sind erstens die Festlegung des Verteilertyps (SGK, Kleinverteiler, Multimediaverteiler, Rack usw.) und zweitens, ob zum Zeitpunkt der Kabelverlegung der Standort des Verteilers und die Klemmenlage im Verteiler bekannt waren. Hier einige Beispiele (als Ergänzung zu den VSEI-Ausmassregeln) mit zwei möglichen Szenarien, welche Sie häufig in der Praxis antreffen – mit der entsprechenden Regel und dem korrekten Installationscode (IC):

In einem bauseits vorhandenen Verteiler, also bei bekanntem Anschlusspunkt (Klemmenlage), wird der Zuschlag wie folgt berechnet:

  • Für Apparate und Kleinverteiler gilt die effektive Länge (im Innern des Apparats oder Kleinverteilers) + 30 cm Zuschlag für die freien Enden. Der IC ist identisch zum zuletzt (unmittelbar vor der Einführung) verwendeten IC.
  • Für Racks und SGK gilt die effektive Länge (im Innern des Racks bzw. der SGK) + 30 cm Zuschlag im IC 53.

In einem noch zu montierenden Verteiler mit bekanntem Standort und unbekanntem Anschlusspunkt (Klemmenlage) wird der Zuschlag wie folgt berechnet:

  • Für Kleinverteiler gelten 1× die Höhe und 2× die Breite des Verteilers. Der IC ist identisch zum zuletzt (unmittelbar vor der Einführung) verwendeten IC.
  • Für SGK gelten 1× die Höhe und 2× die Breite des Verteilers im IC 53.
  • Für Racks gelten 2× die Höhe und 3× die Breite des Schranks im IC 53.

In den meisten Fällen ist die Zuordnung des Verteilertyps klar und unproblematisch. Wo ist jedoch der in Wohnungen oft anzutreffende Multimediaverteiler zuzuordnen? Ob kombiniert oder nicht, dessen Ausführung entspricht meist der eines Kleinverteilers und nicht der eines Racks. Der Multimediaverteiler ist bei unbekannter Klemmenlage wie ein Kleinverteiler zu behandeln.

Reine und kombinierte Multimediaverteiler AP und UP Reine und kombinierte Multimediaverteiler AP und UP

Bei den Racks erklärt sich die Regel «2× die Höhe und 3× die Breite im IC 53» aus den im Innern verlegten Reserveschlaufen und der Einschubtiefe des Racks.

Kommunikationsschränke (Racks) Kommunikationsschränke (Racks)

Wichtige Hinweise

  • Alle oben erwähnten Regeln sind für Ausmasse mit Installationsteilen nicht anwendbar. Bei Installationsteilen wird die Leitungslänge von Aussenkante Gehäuse oder Kasten bis Aussenkante Gehäuse oder Apparat gemessen. Diese Nennlänge entspricht den vermerkten Längen im Leistungspositionstext. Die benötigten freien Enden sind zusätzlich in den Komponentenlisten eingerechnet und müssen nicht separat erfasst werden.
  • Bei Ausmassen mittels LAN-Messgerät fehlen die freien Enden. Das korrekte Hinzufügen derselben ist in den «Informationen zum NPK» (Kapitel 526), inkl. Berechnungsbeispiel, erläutert.
  • Es kann auch vorkommen, dass als Verteilerstandort lediglich ein Raum (Technik- oder Verteilerraum) bekannt gegeben wird. In solchen Fällen sind die anwendbaren freien Enden mit der Bauherrschaft vorgängig zu vereinbaren.