Die beruflichen Grundbildungen werden aufgrund der Bedürfnisse der Arbeitswelt entwickelt und periodisch auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen hin überprüft und gegebenenfalls angepasst. Der Prozess der Berufsentwicklung orientiert sich an den Bedürfnissen der Verbundpartner und ist in die Schritte Analyse, Qualifikationsprofil, Bildungserlasse, Anhörung, Erlass und Genehmigung und Umsetzung gegliedert.

Grundbildung

Schritt 4 - Anhörung

Die Entwicklung der neuen Grundbildung Gebäudeinformatiker/in Fachrichtung Kommunikation und Multimedia hat inzwischen Schritt 4 erreicht.

Nach dem positiven Ticketentscheid führt das SBFI bei den Kantonen und interessierten Kreisen eine Anhörung durch. Je nach Relevanz der Änderungen der Revision dauert die Anhörung 1-3 Monate, bei einer neuen beruflichen Grundbildung in jedem Fall 3 Monate.

Die Anhörungsergebnisse werden vom SBFI ausgewertet und Bildungsverordnung und Bildungsplan bei Bedarf angepasst. In einer Bereinigungssitzung mit den Verbundpartnern werden letzte Differenzen bereinigt und anschliessend Nachübersetzungen in Auftrag gegeben.

Schritt 6 - Umsetzung

Parallel zur Anhörung hat die Trägerschaft mit den Umsetzung der Bildungserlasse und die laufende Überprüfung und Entwicklung einer beruflichen Grundbildung im Rahmen der Arbeiten der Kommission B&Q begonnen.

Das SBFI empfiehlt, frühzeitig mit den Umsetzungsarbeiten zu beginnen, damit die Umsetzung in den Kantonen einheitlich durchgeführt werden kann. Die Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren sind durch die Trägerschaft zu erstellen. Je nach Bedarf erstellt die Trägerschaft zusätzliche Umsetzungsdokumente wie:

  • Ausbildungsprogramm für die Lehrbetriebe,
  • Lehrplan für die Berufsfachschulen,
  • Ausbildungsprogramm für die überbetrieblichen Kurse und
  • weitere Umsetzungsdokumente wie Lehrmittel oder die Grundlagen für die Qualifikationsverfahren.

Das Zentrum für Berufsentwicklung des EHB unterstützt im Auftrag des Bundes die Trägerschaft und die Kantone bei der Erarbeitung der Umsetzungsdokumente und der Umsetzung von neuen Bildungsverordnungen und Bildungsplänen. Als Grundlage für die Umsetzungsarbeiten dient das Informations- und Ausbildungskonzept. Bei der Umsetzung des Konzeptes arbeiten die von der Trägerschaft Beauftragten mit den kantonalen Ämtern/Dienststellen für Berufsbildung zusammen. In der Information und Ausbildung der Berufsbildungsverantwortlichen werden die Bildungserlasse und die Umsetzungsdokumente eingeführt.

Höhere Berufsbildung, BP und HFP

Schritt 2 - Qualifikationsprofil

Ein Qualifikationsprofil wird in folgenden Schritten entwickelt:

  • Berufliche Handlungen oder Situationen sammeln und gruppieren.
  • Zukunft des Berufs berücksichtigen: Die berufliche Grundbildung soll auch in Zukunft Bestand haben. Aus diesem Grund sind Zukunftsperspektiven und aktuelle Tendenzen zu berücksichtigen.
  • Handlungskompetenzen formulieren: Handlungskompetenzen sind für die weitere Arbeit von zentraler Bedeutung. Eine Unterstützung bei der Formulierung durch die berufspädagogische Begleitung ist hier sehr zu empfehlen.
  • Berufsbild erstellen: Anhand der Handlungskompetenzen werden das Berufsbild erstellt und die zentralen Elemente des Berufs aufgeführt.

Die Entwicklung eines Qualifikationsprofils ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Sie verlangt sehr gute Kenntnisse des Berufs, der aktuellen Entwicklungen und ein hohes Geschick im Formulieren des Berufsbilds und der Handlungskompetenzen. Aus diesem Grund empfiehlt das SBFI den Trägerschaften, bei der Erarbeitung des Qualifikationsprofils eine berufspädagogische Begleitung beizuziehen.

Im Augenblick wartet die Trägerschaft die Ergebnisse der Vernehmlassungen in der Grundbildung ab, bevor die Entwicklung des Qualifikationsprofils weiter vorangetrieben wird.