Grundbildung

26.11.12020 - Projekt „Gebäudeinformatiker/in EFZ“

Die Bildungserlasse für die Grundbildung „Gebäudeinformatiker/in EFZ“ wurden von allen Gremien genehmigt und unterzeichnet. Sie treten per 1. Januar 2021 in Kraft und lösen die Erlasse der Grundbildung Telematiker/in EFZ ab. Mittlerweile ist auch die Entwicklung der 56 Module abgeschlossen. Nach der sprachlichen Prüfung und Übersetzung werden sie in den ICT Modulbaukasten integriert. Im Verlaufe von Dezember 2020 werden sie auch über die EIT.swiss-Projektwebseite verfügbar sein.

Die digitalen Lernmedien werden von den Berufsfachschulstandorten gemeinsam erarbeitet. Für die Koordination dieser Arbeiten zeichnet EIT.swiss verantwortlich. Die üK Standorte werden durch die nationale üK Trägerschaft von EIT.swiss und ICT-Berufsbildung Schweiz koordiniert. Die Erarbeitung der Unterlagen erfolgt digital und national in Zusammenarbeit mit den üK Standorten.

18.03.2020 - Neue Grundbildung Gebäudeinformatiker/in EFZ: Ergebnisse der Anhörung

Die Anhörung zu den Bildungserlassen der neuen Grundbildung Gebäudeinformatiker/in EFZ ist abgeschlossen. Die Ergebnisse zeigen, dass das neue Grundbild verständlich und die neue Berufsbezeichnung akzeptiert sind. Zudem besteht auch ein Interesse daran, die neue Grundbildung ab 2021 anzubieten.

Vom 20. Januar bis zum 14. Februar 2020 fand die offizielle Anhörung zu den Bildungserlassen der neuen Grundbildung Gebäudeinformatiker/in EFZ statt. Dazu eingeladen waren in erster Linie Betriebe, welche diese Grundbildung künftig anbieten können. Aber auch anderen interessierten Kreisen stand es frei, sich zu den Unterlagen zu äussern.

Insgesamt hat EIT.swiss 193 Rückmeldungen erhalten (159 aus der Deutschschweiz, 28 aus der Westschweiz und 6 aus dem Tessin). Die Anhörungsteilnehmenden sind in den Bereichen Elektroinstallation (23%), Informations- und Kommunikationstechnologien (22%), Gebäudeautomation (17%), Elektroplanung (12%), Multimedia (10%), Sicherheitstechnik (8%) und Sonstiges (6%) tätig. Beantwortet haben die Fragen vor allem Berufsbildende (30%) und Geschäftsführende (25%); auch Fachbereichs- resp. Abteilungsleitende (17%), Praxisbildnerinnen und -bildner (12%), Teamleitende (9%) oder Personen mit einer anderen Funktion (7%) haben an der Anhörung teilgenommen.

Das Berufsbild ist für die Mehrheit der Teilnehmenden nach der Lektüre der Bildungserlasse klar (63%). Eine Minderheit empfindet das Berufsbild als nicht klar (7%), während fast ein Drittel der Anhörungsteilnehmenden die Frage nicht beantwortet. Die Berufsbezeichnung „Gebäudeinformatiker/in EFZ“ empfinden 62 Prozent als passend und 24 Prozent als unpassend. 16 Prozent haben die Frage nicht beantwortet. Der hohe Anteil der Anhörungsteilnehmenden, die eine Frage nicht beantwortet haben, zeigt sich auch bei allen weiteren Fragen. So zum Beispiel bei der Frage nach der Attraktivität der neuen Grundbildung. Für jene Teilnehmenden, welche die Frage beantwortet haben, ist die neue Grundbildung für die Gesellschaft, die Lernenden und die Lehrbetriebe aber mehrheitlich attraktiv (Werte zwischen 25% und 33% oder eher attraktiv (Werte zwischen 32% und 34%).

Auch die Fachrichtungen werden mehrheitlich positiv eingeschätzt und entsprechen im Urteil der Anhörungsteilnehmenden den Lernenden und den Lehrbetrieben gut (24% resp. 23%) oder eher gut (34% resp. 33%).

Danach gefragt, welche Fachrichtung die Anhörungsteilnehmenden anbieten würden, zeigt sich folgendes Bild: 28 Prozent würden die Fachrichtung Kommunikation und Multimedia anbieten, 26% die Fachrichtung Gebäudeautomation und 10% die Fachrichtung Planung.

Die Einschätzung der Handlungskompetenzen fällt den Anhörungsteilnehmenden schwer. Über 50% der Anhörungsteilnehmenden haben diese Fragen jeweils nicht beantwortet. Für die restlichen Teilnehmenden werden die Handlungskompetenzen mehrheitlich vollständig (Werte zwischen 21% und 27%) oder teilweise abgedeckt (Werte zwischen 19% und 24%). Nur Minderheiten sind der Ansicht, dass die erforderlichen Handlungskompetenzen nicht abgedeckt werden.

Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei der Abfrage der Handlungskompetenzen pro Bereich ab. Hier fällt die Einschätzung noch schwerer, was sich im Anteil „keine Antwort“ widerspiegelt (über 60%).

Die Anzahl vorgesehener Schultage (im ersten und zweiten Lehrjahr je zwei, im dritten und vierten Lehrjahr je ein Schultag) wird von 20 Prozent als sinnvoll und von 19 Prozent als eher sinnvoll erachtet. Als eher nicht und nicht sinnvoll wird diese Einteilung von 5 Prozent bezeichnet. 56 Prozent haben die Frage nicht beantwortet. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Einschätzung der Anzahl üK-Tage. Diese wird von 21 Prozent als sinnvoll und von 12% als eher sinnvoll bezeichnet. 7 Prozent sind der Ansicht, dass dies eher nicht oder nicht sinnvoll ist. 63 Prozent haben auf die Beantwortung der Frage verzichtet.

Die Aufteilung der Gesamtnote des Qualifikationsverfahrens (a. praktische Arbeit, b. Erfahrungsnote Gebäudeinformatikkompetenzen, c. Erfahrungsnote erweiterte Grundkompetenzen, d. Allgemeinbildung) erachten 24 Prozent der Teilnehmenden als zweckmässig. Weitere 17 Prozent bezeichnen sie als eher zweckmässig. Eher nicht oder nicht zweckmässig wird die Aufteilung von 2 Prozent bezeichnet. 58 Prozent haben keine Einschätzung abgegeben.

Von den Anhörungsteilnehmenden geben 12 Prozent an, die neue Grundbildung ab Lehrbeginn 2021 anbieten zu wollen. 7 Prozent überlegen sich, die neue Grundbildung ab Lehrbeginn 2022 oder 2023 anzubieten. 13 Prozent werden erst zu einem späteren Zeitpunkt, ob sie die neue Grundbildung anbieten wollen. Für 5 Prozent ist klar, dass sie diese Grundbildung bis auf weiteres nicht anbieten wollen. 63 Prozent haben auf die Beantwortung dieser Frage verzichtet.

Die Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass die Branche resp. die Lehrbetriebe der neuen Grundbildung grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Allerdings scheint es ihnen derzeit noch schwer zu fallen, sich ein konkretes Bild zu machen. So zumindest können die hohen Anteile „keine Antwort“ interpretiert werden. Es ist Aufgabe der Trägerschaftsverbände das Bild der Gebäudeinformatikerin und des Gebäudeinformatikers in den kommenden Wochen und Monaten zu schärfen, damit sie wie geplant ab August 2021 angeboten werden kann.

20.01.2020 - Anhörung der Trägerschaft EIT.swiss und ICT Berufsbildung Schweiz

Das Berufsfeld Telematik hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Damit die künftigen Fachpersonen in diesem Bereich die Bedürfnisse der Branche sowie der Kundschaft weiterhin erfüllen können, wird der Beruf „Telematiker/in EFZ“ deshalb neu konzipiert und in die neue Grundbildung „Gebäudeinformatiker/in EFZ“ überführt.

Die Grundbildung wird gemeinsam von EIT.swiss und ICT Berufsbildung Schweiz entwickelt. Die Grundbildung wird vier Jahre dauern und modular aufgebaut sein. Die Lernenden können zwischen den drei Fachrichtungen Kommunikation und Multimedia, Gebäudeautomation sowie Planung Gebäudeinformatik wählen. Die Basis der Grundbildung bilden die Themen Netzwerk und Sicherheit. Das Ziel ist, dass die ersten Lernenden mit der neuen Grundbildung ab August 2021 starten können. Erste Lehrverträge können somit bereits in diesem Jahr abgeschlossen werden.

In den vergangenen Monaten hat die Projektgruppe die Bildungsverordnung (BiVo) und den Bildungsplan (BiPla) erarbeitet. Um sicherzustellen, dass diese Bildungserlasse auch den Bedürfnissen der Branche und den künftigen Lehrbetrieben entsprechen, findet eine Anhörung statt. Wir laden Sie hiermit ein, an dieser Anhörung teilzunehmen. Ihre Stellungnahme erwarten wir gerne bis am 14. Februar 2020. Die Umfrage finden Sie unter diesem Link.

Nach Ablauf der Anhörungsfrist wird die Projektgruppe die Rückmeldungen auswerten und die Bildungserlasse optimieren. Das Ergebnis dieser Arbeit werden wir ca. Anfang März 2020 aufschalten.

26.08.2019 - Projekt BeGIN

Die Berufsentwicklung im Bereich der Gebäudeinformatik (BeGIN) nimmt Formen an. Erste Resultate sind bereits sichtbar. Die Erarbeitung des Qualifikationsprofils wurde Ende Juni 2019 abgeschlossen und das SBFI hat den Arbeiten zugestimmt. Damit ist die erste wichtige Hürde zu einer zukunftsorientierten Grundbildung genommen und das Projekt BeGIN im Fahrplan.

Das Qualifikationsprofil ist das zentrale Instrument in der beruflichen Grundbildung. Es besteht aus dem Berufsbild, der Übersicht der Handlungskompetenzen und dem Anforderungsniveau. Basierend auf dem Qualifikationsprofil werden die Bildungsverordnung und der Bildungsplan erstellt. Die im Qualifikationsprofil beschriebenen Handlungskompetenzbereiche bilden zudem die Struktur der Ausbildung und der Qualifikationsverfahren. Konkret zeigt es auf, über welche Qualifikationen eine Gebäudeinformatikerin EFZ* oder ein Gebäudeinformatiker EFZ* verfügen muss, um den Beruf auf dem erforderlichen Niveau kompetent auszuüben. (*Die Berufsbezeichnung gilt als Arbeitstitel).

Zum Erarbeiten dieses Qualifikationsprofils waren zwei Workshops notwendig. Diese fanden am 30. April und am 23. Mai 2019 bei EIT.swiss (damals VSEI) in Zürich statt und wurden von Eva Heinimann, b-werk, moderiert. Mit dieser berufspädagogischen Begleitung erarbeiteten Branchenprofis aus den drei Sprachregionen die für die Praxis notwendigen Handlungskompetenzen. Dies sowohl für die gemeinsame Basisausbildung wie auch für jede der drei Fachrichtungen.

Informationen zum Bildungskonzept wurden bereits in der electrorevue 5/2019 veröffentlicht.

Das neue Berufsbild wird formuliert

Gebäudeinformatikerinnen EFZ und Gebäudeinformatiker EFZ koordinieren und installieren Systeme in den Bereichen Gebäudeautomation, Kommunikation und Multimedia (GKM-Systeme), einschließlich der entsprechenden Geräte, Komponenten und Netzwerke. Sie stellen die Verbindung dieser GKM-Systeme zu übergeordneten Managementsystemen sicher. Mit ihrem systemübergreifenden Know-how gewährleisten sie, dass Schnittstellen zu einer funktionierenden technischen Infrastruktur integriert werden. Sie sind spezialisiert in einer der drei Fachrichtungen Gebäudeautomation, Kommunikation und Multimedia, sowie Planung. Umfassende Kenntnisse in der Netzwerktechnik und im Bereich der IT-Sicherheit bilden die Basis ihrer Kompetenzen.

Nächste Schritte auf dem Weg zur neuen Grundbildung

Da jeder Beruf eine Bildungsverordnung (BiVo) und einen Bildungsplan hat, müssen im nächsten Schritt diese Bildungserlasse erarbeitet werden. Darin sind im Wesentlichen die Eckdaten, die Inhalte der Ausbildung an den Lernorten und das Qualifikationsverfahren definiert. So zum Beispiel:

  • Wie lange dauert die Grundbildung und welches ist die geschützte Berufsbezeichnung?
  • Wie wird die Ausbildungszeit auf die drei Lernorte (Betrieb, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse) verteilt?
  • Welche Leistungsziele müssen an jedem Lernort ausgebildet werden um die geforderten Handlungskompetenzen zu erlangen?
  • Wie werden die Lektionen für den Fachunterricht an der Berufsfachschule für die einzelnen Handlungskompetenzbereiche verteilt?
  • Wie werden die überbetrieblichen Kurse organisiert und welche Inhalte werden wann ausgebildet?
  • Wie wird das Qualifikationsverfahren strukturiert und welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um das eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ zu erlangen?
  • Wann treten die Bildungserlasse in Kraft?

Ab September 2019 werden in Arbeitsgruppen wiederum Spezialisten der drei Fachrichtungen die geforderten Bildungserlasse erarbeiten. Diese Arbeit erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI. Das SBFI ist zuständig für den Inhalt der BiVo und die Trägerschaft EIT.swiss und ICT-Berufsbildung Schweiz für den Inhalt des Bildungsplans. Die Entwürfe der Bildungserlasse sollen im Januar 2020 in die brancheninterne Anhörung durch die Trägerschaft gehen. Am Ziel „Lehrbeginn August 2021“ wird mit Vollgas gearbeitet.

22.04.2019 - Ein neues Berufsbild für intelligente Gebäude

Seit Januar 2019 arbeiten der Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen (VSEI) und ICT-Berufsbildung Schweiz zusammen an einer neuen Grundbildung im Bereich der Gebäudeinformatik. Am 12. Februar 2019 hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung grünes Licht für diese zukunftsorientierte Berufsentwicklung gegeben.

Unter dem Projektnamen BeGIN (Berufsentwicklung Gebäudeinformatik) soll die Grundbildung Telematiker/in EFZ komplett überarbeitet werden. Die neue Grundbildung, die unter dem Arbeitstitel „Gebäudeinformatiker/in EFZ“ figuriert, soll vier Jahre dauern und modular aufgebaut sein. Die Lernenden des neuen Berufsbildes werden in den Bereichen Network und Security ausgebildet und können sich danach in einer der drei Fachrichtungen Kommunikation und Multimedia, Gebäudeautomation sowie Planung Gebäudeinformatik spezialisieren. Bei der Ausgestaltung der Grundbildung ist zudem geplant, den Anschluss an die höhere Berufsbildung sicherzustellen. Die Anforderungen um diesen Beruf erlernen zu können, werden vergleichbar sein mit jenen der Grundbildungen Telematiker/in EFZ oder Informatiker/in EFZ.

Erste Lernende ab 2021

Das Konzept für das neue Berufsbild wird jetzt in eine entsprechende Bildungsverordnung überführt, die per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt werden soll. Damit können voraussichtlich ab August 2021 die ersten Lernenden in der neuen Grundausbildung ausgebildet werden. Für die nächsten Schritte wollen der VSEI und ICT-Berufsbildung Schweiz weitere Organisationen der Arbeitswelt OdA‘s in die Entwicklung einbinden. In Arbeitsgruppen werden in den kommenden Monaten das Qualifikationsprofil des Berufsbildes weiter geschärft sowie die Inhalte der Bildungspläne und der Bildungsverordnungen erarbeitet. Geleitet werden die Arbeiten seitens VSEI von Daniel Schlienger und seitens ICT-Berufsbildung von Hansjörg Hofpeter.

Höhere Berufsprüfung, BP und HFP

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